Begründung: Die betreibende Partei begehrte mit ihrer elektronischen Eingabe die Bewilligung der Fahrnis- und der Forderungsexekution nach § 294a EO wider beide verpflichteten Parteien zu Hereinbringung von € 227,26 samt Anhang. Sie verzeichnete Normalkosten nach TP 2 RATG zuzüglich Einheitssatz, Streitgenossenzuschlag, ERV-Zuschlag, Umsatzsteuer, Pauschalgebühr und Vollzugsgebühr sowie zwei Positionen "Auskunft EUR 17,--", zusammen € 166,84. Sie brachte unter "weiteres Vorbringe... mehr lesen...
Norm: EO §74a EO § 74a heute EO § 74a gültig ab 01.10.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
Rechtssatz:
Diese Bestimmung ist dahin auszulegen, dass dem betreibenden Gläubiger der "Freibetrag" von EUR 30,-- für jeden Verpflichteten zusteht, wenn ihm zwei (oder mehrere) verpflic... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a EO §256 Abs1 EO § 249 heute EO § 249 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 249 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 249 gültig von 01.07.2011 bis 30.... mehr lesen...
Begründung: Unter der in der Klage angegebenen Adresse der beklagten Partei, ***** St. Pölten, *****, konnte die Mahnklage samt dem Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden, da die beklagte Partei verzogen war (ON 3). Die klagende Partei stellte daraufhin einen Antrag auf neuerliche Zustellung an der aktuellen Adresse und begehrte die Bestimmung ihrer Kosten mit € 26,56, darin enthalten € 16,-- an Kosten der Meldeanfrage, deren Einholung durch Beilage der Auskunft bescheinigt wur... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1 ZPO §54 Abs1 EO §74a MeldeV §14 MeldeV §15Abs2GebG §14TP6 ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletz... mehr lesen...