Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin Gemeinde K*****, vertreten durch Mag. Michaela Künzel-Painsipp, Mag. Kurt Painsipp, öffentliche Notare in Feldbach, gegen die Antragsgegnerin Maria S*****, vertreten durch Mag. Dr. Heike Berner, Rechtsanwältin in Feldbach, wegen V... mehr lesen...
Begründung: Der Liegenschaftseigentümer und Revisionsrekurswerber Franz S*****, (in Hinkunft: Übergeber) wurde in Stattgebung des ersten Eventualbegehrens mit rechtskräftigem Urteil gegenüber dem Antragsteller (als Kläger und Übernehmer) dazu verpflichtet, einen im Urteilsspruch ausformulierten Vertrag „beglaubigt zu unterfertigen". Nach diesem Vertragswortlaut übergibt der Übergeber in Erfüllung seiner im Erbschaftskaufvertrag vom 23. September 1988 übernommenen Verpflichtung ei... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitantragsteller sind jeweils grundbücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 24 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 1733 Benützungsart „Wald". Der Drittantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 142 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 2051/1 mit der Benützungsart „Alpe" und „Wald". Der Viertantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 192 GB *****.... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft beantragte mit einem Schriftsatz in einfacher Ausfertigung und ohne Vorlage eines Exekutionstitels beim Erstgericht, das zugleich Buchgericht ist, gemäß § 14 Abs 4 TirGVG die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten. Einem Verbesserungsauftrag des Exekutionsgerichts (Vorlage der Exekutionstitel, nämlich zweier Bescheide und eines Erkenntnisses [vermeintlich] des Verfassungsgerichtshofs sowie eines Interessentenverzeichniss... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei (früher M***** Gesellschaft mbH, später MP Temporärpersonal GmbH bzw H***** GmbH) wurde mit dem rechtskräftigen Urteil des LGZ Graz vom 28. September 2003 u.a. zur Unterlassung verpflichtet, in ihrem Firmenwortlaut den Begriff „M*****" oder irgendeinen ähnlichen Namen, in welcher Schreibweise auch immer, zu verwenden sowie die Bezeichnung „M*****", in welcher Form auch immer im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und Dienstleistungen unter die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof für zulässig erklärt, weil zu Fragen der Löschung eines Bestandrechts über Antrag der Grundverkehrsbehörde nach den Bestimmungen des Salzburger GVG noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliege, doch sind entgegen diesem Ausspruch, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist, die Voraussetzungen des § 126 Abs 2 GBG iVm... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei - der Sozialversicherungsanstalt der Bauern - aufgrund des Rückstandsausweises vom 18. Juni 2003 über die für den Zeitraum vom 1. Juni 1997 bis 31. März 2003 vorgeschriebenen "Beiträge zur Kranken-, Betriebshilfe-, Pensions- und Unfallversicherung der Bauern" sowie für die "gemäß § 80 Abs 5 BSVG vorgeschriebenen Behandlungsbeiträge für Krankenscheine" aus demselben Zeitraum die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsb... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Tiroler Gemeinde beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Steuer- und Abgabenrückständen im Gesamtbetrag von 2,648.012,40 S (= 192.438,57 EUR) aufgrund von fünf Rückstandsausweisen. Die dem Exekutionsantrag angeschlossenen Rückstandsausweise sind jeweils datiert, tragen jedoch keine AZ. Sie enthalten den Vermerk "Dieser Rückstand ist vollstreckbar. Es wird hiermit die Rechtskraft, Exekutionsfähigkeit und Berechtigung zur E... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Stadtgemeinde führt gegen die Klägerin auf Grund eines Rückstandsausweises über Getränkesteuer in Höhe von S 146.997,-- und Mahngebühren in Höhe von S 200,-- Fahrnisexekution. Die Klägerin begehrt das Urteil, es werde festgestellt, dass dieser Rückstandsausweis "infolge Richtlinienverstoß dieser Abgabe gegenüber der Verbrauchssteuerrichtlinie 92/12 EWG vom 25. 2. 1992 rechtsunwirksam ist". Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Rec... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Gemeinde erließ gegen den Kläger, der einen Gastronomiebetrieb führt, einen vollstreckbaren Rückstandsausweis, der Getränkeabgabenschulden von insgesamt S 66.417,-- und Nebenansprüche von S 3.228,--, insgesamt daher S 69.645,-- als offen auswies. Das Erstgericht bewilligte zur Hereinbringung dieser Forderung über Antrag der hier beklagten Partei gegen den Kläger die Fahrnisexekution. Mit seiner Klage begehrte der Kläger einerseits die Feststellung, d... mehr lesen...
Begründung: Im A2-Blatt der Liegenschaft EZ 8*****, die 19 Miteigentümern gehört, ist unter LNR 1 a ersichtlich gemacht, dass mit ihr als Stammsitzliegenschaft zwei Anteile an der agrargemeinschaftlichen Liegenschaft EZ ***** verbunden sind. Am 5. 10. 1999 erwirkte die Antragstellerin, Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2*****, beim Amt der burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde 1. Instanz einen Bescheid, in dem gemäß § 89 lit c des burgenländischen Flurverfassungs... mehr lesen...
Begründung: Mit Vereinbarung vom 21.7.1992 räumte der Ehegatte der Beklagten dieser unentgeltlich ein lebenslanges Veräußerungs- und Belastungsverbot an den in seinem Eigentum stehenden, in der Klage näher bezeichneten Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen ein. Die klagende Partei begehrte unter Anfechtung der verbücherten Belastungs- und Veräußerungsverbote, die Beklagte schuldig zu erkennen, zur Hereinbringung der der klagenden Partei gegen den Ehegatten der Beklagten zusteh... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs4 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 zuletz... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs4 EO §36 Abs1 Z3 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IIL EO §7 Abs4 FIngKG §45 VVG §3 Abs2 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gültig von 24.1... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Rückstandsausweises der Beklagten vom 5.2.1992, I 1312, dessen Vollstreckbarkeit gemäß § 45 Abs.3 Ingenieurkammergesetz (IngKG) am selben Tag bestätigt wurde, wurde ihr mit Beschluß des Erstgerichtes vom 11.2.1992, AZ 21 E 953/92, zur Hereinbringung des Betrags von S 22.836,-- samt Anhang (= Rückstand viertes Quartal 1991, Säumniszuschlag, Mahnspesen, Gerichtsgebühren und Kosten) die Fahrnisexekution bewilligt. Aufgrund des Rückstandsausweises der Bek... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Rückstandsausweises der beklagten Partei vom 29.7.1991, I 1312, dessen Vollstreckbarkeit gemäß § 45 Abs.3 Ingenieurkammergesetz (IngKG) am selben Tag bestätigt wurde, wurde ihr mit Beschluß des Erstgerichtes vom 2.8.1991, 12 E 4870/91, bestätigt mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 21.1.1992, 1a R 517/91, zur Hereinbringung des Betrages von S 167.399,-- samt Anhang (= Rückstand drittes Quartal 1989 bis erstes Quartal 1991... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Rechtsanwaltskammer betreibt zu 7 E 380/88 des Bezirksgerichtes Salzburg auf Grund ihres Rückstandsausweises vom 4.12.1987 eine Forderung von 82.500 S. Der Kläger erhebt gegen diesen Anspruch Einwendungen im Sinne des § 35 EO und gegen die Exekutionsbewilligung Einwendungen im Sinne des § 36 EO. Er macht geltend, die beklagte Partei habe ihm durch verschiedene rechtswidrige und schuldhafte Handlungen einen Schaden von 300.000 S zugefügt, sodaß ihm ein S... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IIJ EO §1 Z13 IIL EO §7 Abs4 F EO §36 Aa EO §36 Ad EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gü... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einem von der beklagten Partei ausgestellten, mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehenen Rückstandsausweis vom 27.1.1987 schuldete die klagende Partei für das Jahr 1986 gemäß Bescheid vom 8.1.1987 eine Kriegsopferabgabe von S 28.800,-- und gemäß Bescheid vom 15.1.1987 Vergnügungssteuer von S 43.200,--, zusammen S 72.000,--. Zur Hereinbringung dieses Betrages wurde zugunsten der beklagten Partei Fahrnisexekution bewilligt und am 24.3.1987 durch Pfändu... mehr lesen...
Die betreibende Partei Republik Österreich stellte mit dem am 12. 11. 1981 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag, ihr auf Grund des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 20. 4. 1979, Pst. 16403- Ls/78, und des Berufungsbescheides des Amtes der Wiener Landesregierung vom 14. 5. 1981 die Forderungsexekution zur Hereinbringung eines Betrages von (restlich) 6350 S zu bewilligen. Straferkenntnis und Berufungsbescheid... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs4 EO §39 Abs1 Z1 I EO §39 Abs1 Z1 IIIA EO §39 Abs1 Z1 IVE VStG §31 Abs3 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Abs1 Z13 IIL EO §7 Abs4 F VVG §3 Abs2 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gültig von 24.12.20... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs4 F EO §7 Abs5 G EO §42 Abs2 F EO §42 J EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IIL EO §7 Abs4 F EO §42 Abs1 Z1 I1 EO §42 Abs2 F EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gült... mehr lesen...
Norm: ASVG §410 Z7 EO §1 Z13 IIL EO §7 Abs4 F ASVG § 410 heute ASVG § 410 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2013 ASVG § 410 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2004 ASVG § 410 gültig ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Gläubigerin (Gebietskrankenkasse) auf Grund eines von ihr ausgestellten vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 24. April 1964 zur Hereinbringung von vollstreckbaren Sozialversicherungsbeiträgen bzw. Beitragszuschlägen im Betrag von 21.356.88 S s. A. wider den Verpflichteten die Fahrnisexekution, die durch Pfändung einer Weinpresse (75.000 S), eines Fernsehapparates (4500 S) und eines Teppichs (30.000 S) vollzogen wurde. Es schob auf Antra... mehr lesen...