Begründung: Das Bezirksgericht Linz, welches für die vorliegende Fahrnisexekution als Exekutionsgericht einzuschreiten hat, ersuchte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, dem Vertreter der betreibenden Partei Akteneinsicht zu gewähren. Dieser nahm die Akteneinsicht vor und verzeichnete hiefür Kosten. Rechtliche Beurteilung Das Bezirksgericht Linz ersuchte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien um die Bestimmung dieser Kosten. Dieses lehnte die Bestimmung der ... mehr lesen...
Norm: EO §69 Abs1EO §74 Abs1
Rechtssatz: Nur wenn das ersuchte Gericht zB zur Durchführung eines neuerlichen Vollzuges einer Fahrnisexekution im Sprengel des ersuchten Gerichtes iSd § 69 Abs 1 EO funktionell zuständig ist, obliegt es dem ersuchten Gericht, auch über die dabei entstehenden Kosten, zB für die Beteiligung am Vollzug, zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Nd 2/90 Entsch... mehr lesen...
Norm: EO §65 CEO §69 Abs1
Rechtssatz: Der EO kann nicht entnommen werden, daß der Vollzugsbeschluß des Exekutionsgerichtes nicht oder doch nicht abgesondert bekämpfbar wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 2/84 Entscheidungstext OGH 22.02.1984 3 Ob 2/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002278 ... mehr lesen...