Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §61EO §68
Rechtssatz: Eine Partei hat nicht das Recht, die Erteilung einer bestimmten Weisung zu beantragen. Es steht ihr nur die Vollzugsbeschwerde nach § 68 EO offen. Entscheidungstexte 3 Ob 28/99k Entscheidungstext OGH 28.06.1999 3 Ob 28/99k Veröff: SZ 72/108 3 Ob 73/03m Entscheidungstext OGH 26.03.2003 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §274EO §68EO §61EO §25
Rechtssatz: Die Bestimmung des Versteigerungsortes ist ein Vorgang des Exekutionsvollzuges. Die Parteien können auf diesen Vorgang nur durch Vollzugsbeschwerde Einfluß nehmen. Von dieser Möglichkeit abgesehen, steht den Parteien kein eigener Antrag a Entscheidungstexte 1 R 191/97m Entscheidungstext LG Krems/Donau 02.09.1998 1 R 191/97m ... mehr lesen...