Die betreibende Partei begehrte ihr auf Grund des Vergleiches des Handelsgerichtes Wien vom 21.12.2005, 24 Cg 123/04b zur Hereinbringung einer Forderung von Euro 27.000,-- samt 9,47 % Zinsen ab 9.7.2004, der Kosten von Euro 541,-- samt 9,470 % Zinsen ab 16.1.2006, sowie der Kosten des Exekutionsantrages die Fahrnisexekution, sowie die Forderungsexekution nach § 294 EO zu bewilligen. Die betreibende Partei begehrte ihr auf Grund des Vergleiches des Handelsgerichtes Wien vom 21.12.2005... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1EO §54b Abs1 Z2EO §54b Abs2 Z3EO §54e Abs1 Z2
Rechtssatz: Legt das Gericht im vereinfachten Bewilligungsverfahren seiner Entscheidung den vom Betreibenden vorgelegten Exekutionstitel zu Grunde, hat es den Exekutionsantrag schon wegen jeder Abweichung der Angaben nach § 7 Abs 1 EO vom Inhalt des Exekutionstitels - hier der Angaben über die Zinsen - abzuweisen; eine Bewilligung der Exekution im eingeschränkten Umfang unter Abweisu... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1EO §54b Abs1 Z2EO §54b Abs2 Z3EO §54e Abs1 Z2
Rechtssatz: Legt das Gericht im vereinfachten Bewilligungsverfahren seiner Entscheidung den vom Betreibenden vorgelegten Exekutionstitel zu Grunde, hat es den Exekutionsantrag schon wegen jeder Abweichung der Angaben nach § 7 Abs 1 EO vom Inhalt des Exekutionstitels - hier der Angaben über die Zinsen - abzuweisen; eine Bewilligung der Exekution im eingeschränkten Umfang unter Abweisu... mehr lesen...
Norm: EO §54b Abs1 Z2EO §54c Abs3EO §294JN §58
Rechtssatz: - "Innehalten des Vollzuges" kommt nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren in Betracht; - wird Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückstand und laufenden Unterhaltes beantragt, dann ist im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu entscheiden, wenn die dreifache Jahresleistung zusammen mit dem Rückstand die Grenze des § 54b Z2 EO (derzeit S 100.000,--) übersteigt. ... mehr lesen...
Norm: EO §54b Abs1 Z2EO §54c Abs3EO §294JN §58
Rechtssatz: - "Innehalten des Vollzuges" kommt nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren in Betracht; - wird Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückstand und laufenden Unterhaltes beantragt, dann ist im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu entscheiden, wenn die dreifache Jahresleistung zusammen mit dem Rückstand die Grenze des § 54b Z2 EO (derzeit S 100.000,--) übersteigt. ... mehr lesen...