Norm
EO §54b Abs1 Z2Rechtssatz
- "Innehalten des Vollzuges" kommt nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren in Betracht; - wird Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückstand und laufenden Unterhaltes beantragt, dann ist im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu entscheiden, wenn die dreifache Jahresleistung zusammen mit dem Rückstand die Grenze des § 54b Z2 EO (derzeit S 100.000,--) übersteigt.- "Innehalten des Vollzuges" kommt nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren in Betracht; - wird Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückstand und laufenden Unterhaltes beantragt, dann ist im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu entscheiden, wenn die dreifache Jahresleistung zusammen mit dem Rückstand die Grenze des Paragraph 54 b, Z2 EO (derzeit S 100.000,--) übersteigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Innehalten des Vollzuges; Bemessungsgrundlage UnterhaltsexekutionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:1997:RWZ0000023Dokumentnummer
JJR_19970228_LG00003_04600R00269_97T0000_001