Entscheidungen zu § 408 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2021/3/24 3Ob2/21x

Norm: EO §408 Z3NYÜ Art5 Abs2 litb
Rechtssatz: Die Ablehnung der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels wegen des Verstoßes einer anderen, im Vorfeld ergangenen Entscheidung gegen den ordre public setzt jedenfalls voraus, dass jene Entscheidung, deren Vollstreckbarerklärung abgelehnt wird, unmittelbare Folge der vorhergehenden ordre public widrigen (Aufhebungs-) Entscheidung ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.2021

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

RS OGH 1983/2/23 3Ob185/82, 3Ob89/85, 3Ob79/89, 3Ob84/01a, 3Ob251/02m, 3Ob73/04p, 3Ob221/04b, 3Ob229

Norm: EO §81 Z3EO §81 Z4EO §408 Z3EuGVVO 2012 Art45 Abs1 litaEuGVÜ Art27 Z1UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art5 Abs2 litbVerordnung (EG) Nr 44/2001 Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art34 Nr1
Rechtssatz: Der in § 81 Z 4 EO und Art V Abs 2 lit b des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, BGBl 1961/200, aufgenommene Vorbehalt des ordre public is... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1983

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