Norm: EO §389 IEO §389 IIIFEO §389 VIEO §392 Abs1
Rechtssatz: Ist nach SZ 66/21 ein Drittverbot auf einen Forderungsteil zu beschränken, wenn dieser zur Befriedigung der Forderung samt Anhang ausreicht, so muß das gleiche für Veräußerungsverbote und Belastungsverbote in bezug auf mehrere Liegenschaften gelten. Entscheidungstexte 4 Ob 288/98a Entscheidungstext OGH 10.11.1998 4 Ob 288/... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 IIIAEO §389 IIIFEO §389 VIEO §392 Abs1
Rechtssatz: Da Provisorialmaßnahmen gemäß § 392 Abs 1 EO auf die zur Sicherung des Anspruches unumgänglichen Mittel zu beschränken sind, ist bei einem Antrag auf Erlassung einer weiteren einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines bereits in einem anderen Verfahren behaupteten und bescheinigten und bereits durch eine einstweilige Verfügung gesicherten Anspruches ein konkretes Vorbrin... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei brachte vor, gegenüber ihrem Gegner einen Anspruch auf Bezahlung einer Vermittlungsprovision im Betrage von S 54.000,-- zu haben. Diesen Anspruch bescheinigte sie durch Vorlage mehrerer Urkunden. Die Gefährdung des Anspruchs der gefährdeten Partei bestehe darin, daß ein zu erwirkendes klagsstattgebendes Urteil im Ausland vollstreckt werden müsse. Der Gegner der gefährdeten Partei habe gegenüber seinen Treuhändern Dr.Roland P***** und Dr.Guntram ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs3 Z3 E3EO §382 Abs1 Z7 II7EO §392 Abs1
Rechtssatz: Das Drittverbot ist auf den Teil der Forderung zu beschränken, der zu Befriedigung der Forderung der gefährdeten Partei (und allenfalls der bei Schaffung des Titels entstehenden Kosten) nötig ist. Daß die gesamte Forderung zur Sicherung der gefährdeten Partei nötig wäre, müßte die gefährdete Partei behaupten und bescheinigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...