RS OGH 1998/11/10 4Ob288/98a

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Norm

EO §389 I
EO §389 IIIF
EO §389 VI
EO §392 Abs1

Rechtssatz

Ist nach SZ 66/21 ein Drittverbot auf einen Forderungsteil zu beschränken, wenn dieser zur Befriedigung der Forderung samt Anhang ausreicht, so muß das gleiche für Veräußerungsverbote und Belastungsverbote in bezug auf mehrere Liegenschaften gelten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111178

Im RIS seit

10.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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