Begründung: Der klagenden und gefährdeten Partei steht eine seit 11. 12. 2000 fällige und vollstreckbare Abgabenforderung von S 2,365.167 (die letztlich auf S 1,710.474 eingeschränkt wurde) gegen die in der Hauptsache nicht belangte, als "Gegner der gefährdeten Partei" bezeichnete Johanna G***** (im Folgenden: Dritte) zu. Diese ist grundbücherliche Eigentümerin einer Liegenschaft in G***** und räumte in Ansehung derselben mit Vereinbarung vom 3. 4. 2000 ihren Kindern, den Bekl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung dürfen einstweilige Verfügungen nur in die Rechtssphäre des Gegners der gefährdeten Partei eingreifen und sind Sicherungsmaßnahmen, die die Rechtssphäre eines an den rechtlichen Beziehungen zwischen der gefährdeten Partei und ihrem Gegner unbeteiligten Dritten verletzen, unzulässig. Das Drittverbot kann sich nicht auf Rechte, sondern nur auf Pflichten des Dritten beziehen; einem Drittschuld... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Kläger) begehrten, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Beklagte) schuldig zu erkennen, einen Kaufvertrag über eine bestimmte Liegenschaft samt Aufsandungserklärung nach dem näheren Inhalt des Urteilsantrags zu unterfertigen. Überdies beantragten sie zur Sicherung ihres Übereignungsanspruchs die Erlassung eines grundbücherlich anzumerkenden Belastungs- und Veräußerungsverbots. Sie br... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt in G***** (ua) Tondachziegel. Auch die in Deutschland ansässige Erstbeklagte stellt Tondachziegel her; sie hat unter den ausländischen Anbietern in Österreich den größten Marktanteil. Der Zweitbeklagte ist als Vorstandsmitglied der Erstbeklagten für deren Marketing zuständig. Im Frühjahr 1998 bot die Klägerin österreichischen Dachdeckermeistern einen Treuebonus von 3 % ihres Tondach-G*****-Jahresnettoumsatzes unter der Bedingung an, daß sie a... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 1987 verheiratet. Die Ehe ist aufrecht. Ihr entstammen vier Kinder im Alter zwischen zehn und vier Jahren. Die Klägerin bewohnt gemeinsam mit diesen vier Kindern eine Genossenschaftswohnung in Wien, die 127,53 m2 groß ist und zu der eine Terrasse im Ausmaß von 11,5 m2 und eine Gartenfläche von 125,72 m2 gehören. Diese von den Ehegatten ursprünglich gemeinsam benützte Wohnung mietete der Beklagte von einer Wohnbaugenossenschaft mit Vertrag vom 7. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren Sitz in Wien. Am 6.3.1996 bestellte die Klägerin bei der Beklagten Stoffe, deren Qualität sie im einzelnen festlegte. Die Klägerin rief jeweils bestimmte Stoffmengen ab. Die Zahlung erfolgte durch Dokumentenakkreditive, die die Drittschuldnerin im Auftrag der Klägerin zugunsten der Beklagten eröffnete. Avisierende Bank war die A***** Bank *****. Unter den vorzulegenden Dokumenten war jeweils eine Bestätigung der Beklagten, wonach "all fabrics... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 13. November 1995 erließ das Erstgericht noch vor Klageeinbringung und ohne Anhörung der Antragsgegner die von der gefährdeten Partei zur Sicherung einer Geldforderung von US$ 472.920,41 sA begehrte einstweilige Verfügung. Der Sicherungsantrag wurde nur soweit abgewiesen, als die gefährdete Partei auch „die Verwahrung der in der Gewahrsame der Erst- oder Zweitbeklagten oder sonst wo immer befindlichen Sachen aller Art der Erst- oder Zweitbeklagten, eins... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Ansicht der gefährdeten Partei unterscheidet die angefochtene Entscheidung "nicht zwischen Rechtswirksamkeit und Erfüllung" des vom Gegner der gefährdeten Parteien mit einem Dritten abgeschlossenen Mietvertrages. Durch ein Unterlassungsgebot könne aber - entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes - auch "die Erfüllung eines inter partes wirksamen Rechtsgeschäftes untersagt werden". Die gefährdeten Parteien üb... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen der gefährdeten Partei (in der Folge Antragsteller genannt) und der Erstgegnerin des Antragstellers (in der Folge Erstantragsgegnerin genannt) wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 22.1.1993 aus dem gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Dieses Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Am 22.6.1993 beantragte der Antragsteller die Aufteilung des gesamten ehelichen Gebrauchsvermögens und der gesamten ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG,... mehr lesen...
Begründung: Der Gefährdete ist an seiner Gegnerin als Gesellschafter mit einer Stammeinlage von S 200.000 beteiligt. Er vermittelte ihr die Option zum Erwerb der Liegenschaft "T*****" in EZ *****. Damit legte er den Grundstein für seine Gegnerin und deren Projekt "T*****". Als Gegenleistung hiefür wurde zwischen ihm und seiner durch ihren Geschäftsführer Ing.Udo W***** vertretenen Gegnerin nicht nur eine Vermittlungsprovision vereinbart, sondern dem Gefährdeten auch eine Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde vom Landesgericht für ZRS Wien mit Urteil vom 13.5.1988 geschieden. Am 20.10.1988 stellte die gefährdete Partei den Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, insbesondere auf Einbeziehung der 196/1927 Anteile an der Liegenschaft EZ 606 KG Mauerbach, mit welchen das Wohnungseigentum am Haus Nr. 7 untrennbar verbunden ist, in das Aufteilungsverfahren. Mit diesem Antrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gab der klagenden Partei gegenüber mit Schreiben vom 1. August 1986 nachstehende Erklärung ab: "Sie haben die Bauunternehmung R. & E. T*** & Co Villach, Hoch-, Tief- und Eisenbetonbau Gesellschaft mbH, Auer-von-Welsbach-Straße 16, 9500 Villach, laut Liefervereinbarungen I. und II. vom 30. Juli 1986 mit diversen Arbeiten beauftragt, und als Sicherstellung für die Einhaltung des Fertigstellungstermines 31. Dezember 1986, bzw. bei N... mehr lesen...
Norm: EO §385 Abs2 EO § 385 heute EO § 385 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 385 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 385 gültig von 18.01.2017 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z7 II7 EO §385 Abs2 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 3... mehr lesen...