Begründung: Der Verpflichtete ist Stifter der „H*****`schen Privatstiftung“. Zweck der Stiftung ist die Versorgung der Begünstigten durch eine einheitliche Erhaltung, Vermehrung und Sicherung des der Stiftung gewidmeten Vermögens. Die Verwendung der Stiftungsmittel erfolgt unter der Verantwortung des Stiftungsvorstands (§ 3 der Stiftungsurkunde). Die Begünstigten der Stiftung werden durch den Stifter bestimmt. Ihnen steht ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach Maßgabe des Stiftungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Ruggenthaler Rechtsanwalts KG in Wien, gegen die verpflichtete Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer ua Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den mittlerweile in Rechtskraft erwachsenen Beschlüssen ON 89, 109, 113 und 128 Geldstrafe von 57.000 EUR, 59.000 EUR, 59.000 EUR und 60.000 EUR. Am 10. September 2008 beantragte sie - gestützt auf eine beim Erstgericht eingebrachte exekuti... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §44 CEO §147EO §196EO §200 Z1EO §204 Abs1EO §220 Abs1EO §229 Abs2EO §266EO §271 Abs1EO §280 Abs1EO §304EO §306EO §355 Abs2 XVIIEO §371aEO §377EO §390 IVDEO §398EO §399EO §400AktG §197 Abs4AktG §216 Abs4AO §16AO §46Geo §252 Abs1 litfGeo §340Geo §382 Abs1 Z4Geo §529GmbHG §42 Abs3KO §16KO §131KO §150ZPO §38ZPO §56ZPO §57ZPO §407ZPO §458ZPO §524
Rechtssatz: Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn ... mehr lesen...
Begründung: Die hier beklagte Partei begehrte in einer beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage, die hier klagenden Parteien schuldig zu erkennen, bestimmte, ihrer Meinung nach wettbewerbswidrige Handlungen zu unterlassen. Zur Sicherung dieses Anspruchs erließ das Handelsgericht Wien eine dem Klagebegehren entsprechende einstweilige Verfügung, die rechtskräftig wurde. Auf Grund dieser einstweiligen Verfügung wurde der beklagten Partei gegen die klagenden Parteien die Exekuti... mehr lesen...
Begründung: Die hier beklagte Partei erhob gegen die hier klagenden Parteien zu 38 Cg 110/89 des Handelsgerichtes Wien die Klage auf Unterlassung bestimmter als wettbewerbswidrig bezeichneter Handlungen (Gewinnspiele). Auf Grund der zur Sicherung des geltend gemachten Untersagungsanspruches erlassenen einstweiligen Verfügung vom 20. April 1989 wurde am 27.April 1989 die Unterlassungsexekution bewilligt. In der Folge verhängte das Erstgericht als Exekutionsgericht auf Grund von S... mehr lesen...