Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EGJN ArtIXEO §18EO §31EO §39 IEO §39 IVCEO §39 IVEJN §42 Aa
Rechtssatz: Inländische Gerichtsbarkeit ist Exekutionsvoraussetzung; ihr Fehlen ist bis zur Beendigung des Exekutionsverfahrens in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen; ein dennoch gestellter Exekutionsantrag ist zurückzuweisen, eine schon bewilligte Exekution ist einzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: AbgEO §27AbgEO §31AbgEO §32AHG §1 Cd2
Rechtssatz: Gesetzwidrige Pfändung eines Autobusses durch die Finanzbehörde. Entscheidungstexte 1 Ob 330/56 Entscheidungstext OGH 20.06.1956 1 Ob 330/56 Veröff: JBl 1957,321 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0049223 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: AbgEO §31AbgEO §32EO §253
Rechtssatz: Über die Vorgangsweise bei Pfändungen zur Eintreibung direkter Steuern (Vergnügungssteuer). Entscheidungstexte 3 Ob 205/51 Entscheidungstext OGH 11.04.1951 3 Ob 205/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0003522 Dokumentnummer JJR_1951041... mehr lesen...