Begründung: Die betreibende Partei stellte auf Grund einer Zahlungsaufforderung der betreibenden Partei zur Hereinbringung von Pflegegebühren gemäß § 41 Abs. 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes von 445.191,28 S s.A. den Antrag auf "Fahrnisexekution" bzw. den Antrag auf "Bewilligung von Pfändung und Verwertung der Fahrnisse der verpflichteten Partei" (so die Überschrift und Bezeichnung des Antrages im
Kopf: des verwendeten Antragsformulars) in der Weise, daß die Exekution durch "A... mehr lesen...
Norm: EO §296EO §297 Abs2EO §305 Abs1
Rechtssatz: Die Verwertung eines gemäß § 296 EO gepfändeten Sparbuches geschieht entweder dadurch, daß das Exekutionsgericht das Vollstreckungsorgan im Sinne des § 297 Abs 2 EO ermächtigt, die fällige Forderung aus dem Sparbuch einzuziehen (zulässig nur bei Gefahr im Verzuge), oder daß die Forderung im Sinne des § 305 Abs 1 EO der betreibenden Partei durch Übergabe des Sparbuches mit zumindest in der Regel ... mehr lesen...