Norm: §64 Abs1 Z1 ZPO §302 EO
Rechtssatz: Die nach § 64 Abs 1 Z 1 ZPO bewilligte Verfahrenshilfe umfasst auch die Kosten des Drittschuldners für seine Drittschuldneräußerung. Entscheidungstexte 13 R 55/07x Entscheidungstext LG Eisenstadt 24.04.2007 13 R 55/07x Schlagworte Verfahrenshilfe; Exekutionsverfahren; Kosten des Drittschu... mehr lesen...
Norm: EO §302 Abs1UStG §1 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die "Leistung der Abgabe der Drittschuldnererklärung" ist eine im Sinne von § 1 Absatz 1 Ziffer 1 UStG steuerbare Leistung. Der Tatbestand der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Z 1 iVm. § 6 Abs. 1 Z 7 UStG liegt bei der Abgabe der Drittschuldnererklärung durch eine Pensionsversicherungsanstalt nicht vor, da bei dieser Leistung der Abgabe der Drittschuldnererklärung kein Umsatz der Träger der Sozialv... mehr lesen...
Norm: EO §302 Abs1
Rechtssatz: Durch den gemäß § 302 Abs. 1 EO mit S 150,-- bestimmten Ersatzbetrag wird der Drittschuldnern im Durchschnitt auferlaufene Kostenaufwand abgegolten; höhere Kosten gebühren nur ausnahmsweise dann, wenn sie im einzelnen (durch Vorlage von Urkunden) und auf den konkreten Fall bezogen, nachgewiesen werden. Entscheidungstexte 6 R 24/98s Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EO §302 Abs1RATG §13 Abs1 litcRATG §9
Rechtssatz: Für die Abgabe der Drittschuldnererklärung stehen dem Drittschuldner auch die Kosten einer rechtsanwaltlichen Vertretung nach dem Rechtsanwaltstarif zu; dies gilt auch, wenn der Rechtsanwalt als Masseverwalter die Drittschuldnerauskunft erstattet. Entscheidungstexte 11 R 8/97s Entscheidungstext LG Linz 17.07.1997 11 R ... mehr lesen...