Norm
EO §302 Abs1Rechtssatz
Die "Leistung der Abgabe der Drittschuldnererklärung" ist eine im Sinne von § 1 Absatz 1 Ziffer 1 UStG steuerbare Leistung.
Der Tatbestand der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Z 1 iVm. § 6 Abs. 1 Z 7 UStG liegt bei der Abgabe der Drittschuldnererklärung durch eine Pensionsversicherungsanstalt nicht vor, da bei dieser Leistung der Abgabe der Drittschuldnererklärung kein Umsatz der Träger der Sozialversicherungen untereinander oder an die Versicherten vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000024Dokumentnummer
JJR_19981203_LG00458_01100R00438_98B0000_001