RS OGH 1998/12/3 11R438/98b

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Veröffentlicht am 03.12.1998
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Norm

EO §302 Abs1
UStG §1 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die "Leistung der Abgabe der Drittschuldnererklärung" ist eine im Sinne von § 1 Absatz 1 Ziffer 1 UStG steuerbare Leistung.

Der Tatbestand der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Z 1 iVm. § 6 Abs. 1 Z 7 UStG liegt bei der Abgabe der Drittschuldnererklärung durch eine Pensionsversicherungsanstalt nicht vor, da bei dieser Leistung der Abgabe der Drittschuldnererklärung kein Umsatz der Träger der Sozialversicherungen untereinander oder an die Versicherten vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000024

Dokumentnummer

JJR_19981203_LG00458_01100R00438_98B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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