Begründung: Die klagende Partei brachte am 7.9.2000 gegen die beklagte Partei eine Drittschuldnerklage ein, in der sie im Wesentlichen vorbrachte, dass sie gegen die verpflichtete Partei, *****, die Dienstnehmerin der beklagten Partei sei, aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Bezirksgerichtes Fünfhaus zu 5 C 2364/94m, vollstreckbar seit 19.10.1994, sowie der vollstreckbaren Kostentitel des Exekutionsgerichtes Wien zu 7 E 6709/94a sowie der vollstre... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs2 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Unterlassung der Drittschuldnererklärung genügt für die Auslösung der Kostenersatzpflicht gem. § 301 Abs. 3 EO jedes Verschulden (arg.: "schuldhaft nicht"), während im Fall der unrichtigen oder unvollständigen Äußerung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Kostenersatzpflicht begründen. Eine Nichterfüllung bzw. Unterlassung der Drittschuldnererklärung liegt auch dann vor, wenn eine Drittschuldnererklärung aus einem gänzlich anderen Exekutionsverfahren (andere betreibende P... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs1 EO §301 Abs2 EO §301 Abs3 EO §308 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig v... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 30.6.1994 wurde der Klägerin als betreibender Partei gegen die verpflichtete Partei *****die Drittschuldnerexekution bewilligt. Dem Beklagten als Drittschulder wurde die Exekutionsbewilligung am 12.7.1994 zugestellt. Die Klägerin begehrt vorerst den Betrag von S 8.958,02 samt Anhang. Der Beklagte habe seit Zustellung der Exekutionsbewilligung zumindest vier Lohnzahlungszeiträume verstreichen lassen, in denen er Abz... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs2 EO §301 Abs3 EO § 301 heute EO § 301 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 301 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 301 gültig von 01.03.1992 bis 30.0... mehr lesen...