Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** reg.Gen.m.b.H., *****, vertreten durch Czernich Hofstädter Guggenberger & Partner Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am ***** gestorbenen Tatjana W*****, zuletzt wohnhaft in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin Edith V*****, vertreten durch Dr. Helmut A. Kellner, Rechtsanwalt in Wien, gegen d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller - ein israelischer Rechtsanwalt - begehrt die Kraftloserklärung der von der Creditanstalt Bankverein, Wien (Filiale Kärntnerring), am 21.Februar 1995 zu Depotnummer 0950/93340/00 ausgestellten Juxte Nr. 164492 lautend auf "Überbringer mit Losungswort" und einem Guthaben zum 15.November 1995 in der Höhe von mindestens S 4,636.581,92. Am 6.April 1995 habe ihn eine Person, die sich als "Abraham M*****" ausgegeben habe, ermächtigt und bevollmächtigt, d... mehr lesen...
Norm: EO §296 Abs1
Rechtssatz: Urkunden über eine deutsche Briefgrundschuld gehören nicht zu den in § 296 Abs 1 EO angeführten Papieren. Entscheidungstexte 3 Ob 47/89 Entscheidungstext OGH 12.07.1989 3 Ob 47/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0003918 Zuletzt aktu... mehr lesen...
Norm: EO §296 Abs1EO §304 Abs1VersVG §177 a
Rechtssatz: Die Überweisung der Rechte aus der gepfändeten Lebensversicherungspolizze ist nur im Gesamtbetrag der gepfändeten Forderung zulässig. Die Ausstellung einer nur zur Vornahme der Kündigung und Behebung des Rückkaufwertes ermächtigenden Übertragungserklärung ist daher nicht möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 33/87 Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 25.Juni 1979 verstorbenen Harald A wurde den geschiedenen Ehegattinnen des Erblassers Inge A und Dagmar A, die gegen die Verlassenschaft vertragliche Unterhaltsansprüche haben, die Nachlaßseparation bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Alfred B zum Separationskurator bestellt. Die Nachlaßseparation wurde auch nach Einantwortung des Nachlasses am 1. September 1983 zur Sicherung und Befriedigung der Separationsgläubiger aufrecht erhalten ... mehr lesen...
Norm: EO §296 Abs1GeO §310
Rechtssatz: Ordnet das Verlassenschaftsgericht die Verwahrung der von der Nachlaßseparation unterliegenden Vermögen an und wird die Exekution in diese Vermögensmasse bewilligt, ist das Verlassenschaftsgericht als Verwahrschaftsgericht Drittschuldner. Die Pfändung des Anspruches auf Ausfolgung eines Verwahrnisses (hier: eines Einlagebuches im Sinne des § 296 Abs 1 EO) ist durch Zustellung des gerichtlichen Verbotes an ... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte die Exekution hinsichtlich der im (besonderen) Pfändungsprotokoll des Erstgerichtes 10 E 11 156/77 unter PZ 1 und 2 als Pfandscheine verzeichneten und beschriebenen Übernahmsscheine der Pfandleihstelle E in Graz von Amts wegen gemäß § 39 Abs. 1 Z. 8 EO mit dem Begründung: ein, daß das Gesetz nur die Verwertung von Pfandscheinen, nicht aber von Übernahmsscheinen kenne und daher kein Erlös zu erzielen sein werde. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der betreibenden... mehr lesen...