Entscheidungen zu § 291d EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2014/1/29 9ObA14/14w

Norm: EO §290aEO §291d
Rechtssatz: Jubiläumsgelder, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zu erbringen sind, gehören zu den beschränkt pfändbaren Forderungen gemäß § 290a Abs 1 Z 1 und Abs 2 EO. Sie sind keine einmaligen Leistungen mit Ersatzcharakter iSd § 291d EO. Entscheidungstexte 9 ObA 14/14w Entscheidungstext OGH 29.01.2014 9 ObA 14/14w ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2014

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

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