Entscheidungen zu § 239 Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2009/10/22 3Ob197/09f

Begründung: Die betreibende Partei sowie beide verpflichteten Parteien sind je zu einem Drittel Miteigentümer einer Liegenschaft. Der betreibenden Partei wurde zum Zwecke der Auseinandersetzung gemäß § 352 EO die Exekution durch gerichtliche Versteigerung dieser Liegenschaft bewilligt. Da beim Versteigerungstermin kein Bietangebot abgegeben worden war, leitete das Erstgericht das schriftliche Anbotsverfahren gemäß § 352b Z 3 und 4 EO ein und setzte eine Frist von sechs Wochen fest... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.10.2009

RS OGH 1953/7/1 3Ob371/53, 1Ob560/53, 2Ob379/55, 2Ob228/56, 5Ob14/60, 3Ob151/55, 3Ob270/56, 3Ob591/5

Norm: AußStrG §9AußStrG §103AußStrG §272EO §239 Abs2ZPO §277 Abs4
Rechtssatz: Kein abgesondertes Rechtsmittel gegen die Anordnung einer neuerlichen Schätzung unter Zuziehung eines anderen Sachverständigen. Entscheidungstexte 3 Ob 371/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 3 Ob 371/53 1 Ob 560/53 Entscheidungstext OGH 15.07.1953 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1953

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