Begründung: Die betreibende Partei sowie beide verpflichteten Parteien sind je zu einem Drittel Miteigentümer einer Liegenschaft. Der betreibenden Partei wurde zum Zwecke der Auseinandersetzung gemäß § 352 EO die Exekution durch gerichtliche Versteigerung dieser Liegenschaft bewilligt. Da beim Versteigerungstermin kein Bietangebot abgegeben worden war, leitete das Erstgericht das schriftliche Anbotsverfahren gemäß § 352b Z 3 und 4 EO ein und setzte eine Frist von sechs Wochen fes... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs2 EO §352b Z4 EO § 239 heute EO § 239 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 239 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 239 gültig von 01.08.1989 bis 30.09... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 AußStrG §103 AußStrG §272 EO §239 Abs2 ZPO §277 Abs4 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 103 heute AußStrG § 103 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...