Entscheidungen zu § 221 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2005/1/26 3Ob96/04w

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Entscheidung | OGH | 26.01.2005

RS OGH 2005/1/26 3Ob96/04w

Norm: EO §221EO §228GBG §38 litc
Rechtssatz: Zur Frage der Berücksichtigung von Forderungen (Steuern und öffentliche Abgaben), für die gemäß §38 lit. c GBG ein Pfandrecht vorgemerkt ist, im Meistbotsverteilungsverfahren: Da hier eine Rechtfertigung durch Klage nicht in Betracht kommt, ist dieses Pfandrecht stets als solches für eine aufschiebend bedingte Forderung gemäß §221 EO zu behandeln, es sei denn, dass spätestens in der Verteilungstagsat... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.2005

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 1994/11/9 3Ob15/94

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Entscheidung | OGH | 09.11.1994

RS OGH 1994/11/9 3Ob15/94

Norm: EO §221EO §307VersVG 1993 §98
Rechtssatz: Eine nach § 98 VersVG verbotene Abtretung ist zwar nur den privilegierten Personen gegenüber wirksam, die Unpfändbarkeit der Entschädigungsforderung nach dem 3.Satz dieser Bestimmung kann aber auch der aus dem Versicherungsvertrag Begünstigte geltend machen. Unpfändbar wird die Entschädigungsforderung aber erst dann, wenn die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes durch die begünstigten Perso... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1994

RS OGH 1956/12/19 3Ob610/56

Norm: EO §220EO §221
Rechtssatz: Aufschiebend bedingte Forderungen sind für den Fall des Eintrittes der Bedingung sicherzustellen und geben eine Anspruch auf das Meistbot. Entscheidungstexte 3 Ob 610/56 Entscheidungstext OGH 19.12.1956 3 Ob 610/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0003427 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1956

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