Entscheidungen zu § 21 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2011/8/24 3Ob134/11v

Begründung: Der nunmehrige Oppositionskläger und die Oppositionsbeklagte haben anlässlich ihrer Scheidung gemäß § 55a EheG am 22. Oktober 1997 einen schriftlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen geschlossen, dessen Punkt V. unter der Überschrift „Ehegattenunterhalt“ folgendermaßen lautet: „Ing. R***** verpflichtet sich, an seine Ehefrau Dr. I***** einen Ehegattenunterhalt von öS 1.300,-- netto, 12 mal jährlich auf Lebenszeit zu bezahlen. Dieser Unterhaltsbeitrag ist auch im Fal... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.08.2011

TE OGH 2007/7/19 3Nc13/07b

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Entscheidung | OGH | 19.07.2007

TE OGH 2007/5/15 3Nc13/07b

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Entscheidung | OGH | 15.05.2007

RS OGH 2007/5/15 3Nc13/07b, 3Nc13/07b

Norm: EO §21EO §22JN §31 VI
Rechtssatz: § 31 JN kann im Exekutionsverfahren subsidiär für jene Fälle zur Anwendung gelangen, in denen mangels Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 21 oder 22 EO eine Verbindung nach diesen Vorschriften nicht möglich ist, etwa wenn die betroffenen Exekutionsgerichte nicht im selben Oberlandesgerichtssprengel liegen. Entscheidungstexte 3 Nc 13/07... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.05.2007

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 1992/8/26 3Ob50/92

Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen anläßlich und für den Fall der Scheidung ihrer Ehe einen Vergleich, in dem sich unter anderem die Klägerin verpflichtete, dem Beklagten zur Regelung der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse einen Abfindungsbetrag von 250.000 S in einem Teilbetrag von 125.000 S bis spätestens 30.Juni 1991 und einem weiteren Teilbetrag von 125.000 S bis spätestens 31.Dezember 1991 und Verzugszinsen von 10 % im Jahr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.08.1992

TE OGH 1992/5/27 3Ob53/92 (3Ob54/92)

Entscheidungsgründe: Die in aufrechter Ehe lebenden Streitteile schlossen am 14.10.1987 vor dem Erstgericht einen Vergleich, in dem sie ua vereinbarten, jeweils einen gesonderten Haushalt zu führen. Der Punkt 3 des Vergleiches lautet: "Der Antragsgegner (di der Kläger des hier zu entscheidenden Verfahrens) verpflichtet sich, ab 1.11.1987 während aufrechter Ehe 40 % des jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens am Monatsersten im voraus bei fünftägigem Respiro an die Antragstellerin (... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1992

RS OGH 1978/3/17 1Ob537/78, 3Ob53/92 (3Ob54/92), 3Ob50/92, 3Ob134/11v, 3Ob192/12z, 3Ob203/13v

Norm: ABGB §1435EO §21EO §36 Abs1 AbEO §36 Abs1 DZPO §204 F4
Rechtssatz: Behauptet der Verpflichtete, dass er nach der Absicht der Parteien weniger oder etwas anderes zu leisten hatte als dies der Formulierung des zwischen ihnen abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs entspricht, so steht ihm nach Einleitung der Exekution bis zu deren Beendigung die Klage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1978

RS OGH 1978/3/17 1Ob537/78

Norm: ABGB §1435EO §21EO §36 Abs1 AbEO §36 Abs1 DZPO §204 GZPO §411 B
Rechtssatz: Bei einem gerichtlichen Vergleich als Exekutionstitel kann der Verpflichtete die Herausgabe dessen, was dem betreibenden Gläubiger nach dem Willen der vertragsschließenden Parteien nicht zukommen sollte, mit besonderer Klage begehren. Besteht der Exekutionstitel freilich in einem Urteil, wird einem solchen Begehren regelmäßig die Rechtskraft der gerichtlichen Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1978

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