Entscheidungen zu § 203 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2012/8/8 3Ob126/12v

Norm: EO §203
Rechtssatz: Die Aufschiebung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach § 203 EO setzt voraus, dass im parallel geführten Fahrnisexekutionsverfahren bereits Sachen gepfändet wurden, die die betriebene Forderung voraussichtlich decken werden. Entscheidungstexte 3 Ob 126/12v Entscheidungstext OGH 08.08.2012 3 Ob 126/12v European C... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.08.2012

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

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