Das Erstgericht hatte die Versteigerungsbedingungen entsprechend dem Entwurf der betreibenden Gläubigerin festgestellt. Danach war im Zusammenhang mit der Berichtigung des Meistbotes in Punkt 5 lit a vorgesehen: Der Ersteher, sollte er vom Erlag eines Vadiums befreit sein oder ihm der Erlag eines solchen ganz oder teilweise erlassen werden, hat innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechtskraft des Zuschlages als erste Meistbotsrate einen Barbetrag in der Höhe des Vadiums bei Gericht zu... mehr lesen...
Norm: EO §152 Abs2 und 5 EO § 152 heute EO § 152 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 152 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 152 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021... mehr lesen...