Norm
EO §152 Abs2 und 5Rechtssatz
Im Hinblick auf § 152 Abs 2 EO ist die Bestimmung, das Vadium könne auch in eine andere als in die letzte Meistbotsrate eingerechnet werden, unzulässig.Im Hinblick auf Paragraph 152, Absatz 2, EO ist die Bestimmung, das Vadium könne auch in eine andere als in die letzte Meistbotsrate eingerechnet werden, unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0003127Dokumentnummer
JJR_19710915_OGH0002_0030OB00097_7100000_001