Entscheidungen zu § 126 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

RS OGH 1983/2/23 3Ob95/82

Norm: EO §65 BEO §126
Rechtssatz: Wem der Anspruch des Verpflichteten im Sinne des § 126 EO gepfändet und überwiesen wurde, ist nicht zum Rekurs gegen eine vorher in Durchführung der Zwangsverwaltung ergangenen Anordnung legitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 95/82 Entscheidungstext OGH 23.02.1983 3 Ob 95/82 European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1983

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