Norm
EO §65 BRechtssatz
Wem der Anspruch des Verpflichteten im Sinne des § 126 EO gepfändet und überwiesen wurde, ist nicht zum Rekurs gegen eine vorher in Durchführung der Zwangsverwaltung ergangenen Anordnung legitimiert.Wem der Anspruch des Verpflichteten im Sinne des Paragraph 126, EO gepfändet und überwiesen wurde, ist nicht zum Rekurs gegen eine vorher in Durchführung der Zwangsverwaltung ergangenen Anordnung legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0002198Dokumentnummer
JJR_19830223_OGH0002_0030OB00095_8200000_001