Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums wegen einer Lohnpfändung durch das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien vom 9. Oktober 1990. Die Pfändung sei ohne Titel durchgeführt worden, insbesondere sei kein Bescheid zugestellt worden oder in Rechtskraft erwachsen. Die Pfändung sei Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. 2. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb AbgEO §12 AbgEO §13 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gülti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 7. Oktober 1976 erließ das Finanzamt Amstetten an den Abgabepflichtigen P. L. einen Sicherstellungsauftrag gemäß §232 BAO, mit dem zur Sicherung einer auf Grund einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 1973, 1974, 1975 und Jänner bis August 1976 zu erwartenden Umsatzsteuernachforderung in Höhe von S 1,200.000 die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des P. L., Hubstaplererzeugung, St. P., angeordnet wurde. Auf Grund dieses Siche... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2 AbgEO §12 AbgEO §13 AbgEO §65 Abs4 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zulet... mehr lesen...