Entscheidungen zu § 112 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2009/12/15 5Ob248/09w

Entscheidungsgründe: Das Bezirksgericht Josefstadt bestellte mit Beschluss vom 12. 10. 2002, GZ 7 Msch 47/00y-22, den Nebenintervenienten gemäß § 6 Abs 2 MRG zum Zwangsverwalter der Liegenschaft. Es trug ihm auf, die in der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom 29. 4. 1993, MA 16-Schli ZS 1/92/3071, genannten Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten durchzuführen, soweit diese noch nicht durchgeführt bzw abgeschlossen waren. Gleichzeitig wurden dem Zwangsverwalter verschi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.2009

TE OGH 2008/1/22 5Ob239/07v

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Entscheidung | OGH | 22.01.2008

RS OGH 2008/1/22 5Ob239/07v, 5Ob248/09w

Norm: EO §109EO §112 Abs1MRG §6 Abs2MRG §18MRG §19 Abs2
Rechtssatz: a) Ein Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten an den Vermieter in einem Verfahren nach §§ 18 ff MRG bildet einen nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbaren Exekutionstitel. An ihn sind bei nachträglicher
Begründung: von Wohnungseigentum sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gebunden. Sie sind Verpflichtete im Exekutionsverfahren. b) Die Vollstreckung eines Auft... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.01.2008

TE OGH 2002/1/29 5Ob12/02d

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Entscheidung | OGH | 29.01.2002

TE OGH 1998/12/15 5Ob303/98i

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Entscheidung | OGH | 15.12.1998

RS OGH 1982/3/31 3Ob54/81, 5Ob303/98i, 5Ob12/02d, 3Ob131/18p

Norm: EO §99 Abs1EO §112 Abs1MG §42 Abs2
Rechtssatz: Nach Bewilligung der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft (Zustellung des Vollzugsbeschlusses des Exekutionsgerichtes) kann der Verpflichtete eine Abtretung (Verpfändung) von Hauptmietzinsen der Liegenschaft nicht mehr rechtsgültig vornehmen; dies kann nach § 112 Abs 1 EO während der Zwangsverwaltung nur der Zwangsverwalter mit Genehmigung des Exekutionsgerichtes. Nach der Bewilligung der Zwan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1982

RS OGH 1972/1/26 7Ob12/72

Norm: EO §112 Abs1
Rechtssatz: Der Abschluß eines Mietvertrages mit unüblichen Bedingungen (hier Vereinbarung eines Mietzinses, der einen Bruchteil des zulässigen Mietzinses beträgt, sowie eines Rechtes des Mieters auf Umgestaltung der Wohnung) bedarf als Maßregel von besonderer Wichtigkeit der Zustimmung des Exekutionsgerichts und ist mangels einer derartigen Zustimmung nichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1972

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