Entscheidungsgründe: Das Bezirksgericht Josefstadt bestellte mit Beschluss vom 12. 10. 2002, GZ 7 Msch 47/00y-22, den Nebenintervenienten gemäß § 6 Abs 2 MRG zum Zwangsverwalter der Liegenschaft. Es trug ihm auf, die in der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom 29. 4. 1993, MA 16-Schli ZS 1/92/3071, genannten Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten durchzuführen, soweit diese noch nicht durchgeführt bzw abgeschlossen waren. Gleichzeitig wurden dem Zwangsverwalter verschi... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den §§ 18 ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermieter aufgetragenen Erhaltungsarbeiten ein Zwangsverwalter gemäß § 6 Abs 2 MRG bestellt. Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den Paragraphen 18, ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermiet... mehr lesen...
Norm: EO §109EO §112 Abs1MRG §6 Abs2MRG §18MRG §19 Abs2
Rechtssatz: a) Ein Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten an den Vermieter in einem Verfahren nach §§ 18 ff MRG bildet einen nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbaren Exekutionstitel. An ihn sind bei nachträglicher
Begründung: von Wohnungseigentum sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gebunden. Sie sind Verpflichtete im Exekutionsverfahren. b) Die Vollstreckung eines Auft... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über Rekurs des Zwangsverwalters gegen eine vom Verpflichteten erwirkte Anmerkung der Abtretung der Hauptmietzinse gemäß § 42 MRG wies das Rekursgericht das entsprechende Begehren ab. Dies mit der
Begründung: , dass der verpflichtete Liegenschaftseigentümer zum Zeitpunkt der Abtretung der Hauptmietzinse (27. 7. 2001) nicht zur Verfügung über die Mieteinnahmen aus der betroffenen Liegenschaft, insbesondere nicht zur Abtretung ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat am 23. 3. 1994 mit der Y***** Gesellschaft mbH einen Hauptmietvertrag über die Wohnung top 15 im Haus *****, abgeschlossen. Die genannte Gesellschaft war damals Mehrheitseigentümerin des Hauses; ihre 1136/1318 Liegenschaftsanteile wurden allerdings aufgrund einer Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung gegen die Gesellschaft in gerichtlichem Auftrag von Mag. Walter S***** zwangsverwaltet. Der diesbezügliche Exekutionsbewilligungsbeschlu... mehr lesen...
Norm: EO §99 Abs1EO §112 Abs1MG §42 Abs2
Rechtssatz: Nach Bewilligung der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft (Zustellung des Vollzugsbeschlusses des Exekutionsgerichtes) kann der Verpflichtete eine Abtretung (Verpfändung) von Hauptmietzinsen der Liegenschaft nicht mehr rechtsgültig vornehmen; dies kann nach § 112 Abs 1 EO während der Zwangsverwaltung nur der Zwangsverwalter mit Genehmigung des Exekutionsgerichtes. Nach der Bewilligung der Zwan... mehr lesen...
Norm: EO §112 Abs1
Rechtssatz: Der Abschluß eines Mietvertrages mit unüblichen Bedingungen (hier Vereinbarung eines Mietzinses, der einen Bruchteil des zulässigen Mietzinses beträgt, sowie eines Rechtes des Mieters auf Umgestaltung der Wohnung) bedarf als Maßregel von besonderer Wichtigkeit der Zustimmung des Exekutionsgerichts und ist mangels einer derartigen Zustimmung nichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...