Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Angestellte und vertreibt nebenberuflich verschiedene Kosmetikprodukte im Direktvertrieb. Die Beklagte vertreibt Parfums, unter anderem auch einen „Herrenduft“ (Eau de Parfum) mit der Bezeichnung „Jungle Man“. Sie bewirbt dieses Produkt im Internet und auch in einer Broschüre unter Verwendung eines Kennzeichens, das dem in der Entscheidung 17 Ob 10/11m abgebildeten Zeichen entspricht. Für die P***** AG ***** (im Folgenden: Markeninhaberin) sind ... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben über das Internet unter anderem Aloe-Vera-Produkte und Parfums. Die Beklagte vertreibt unter anderem einen „Herrenduft“ mit der Bezeichnung „Jungle Man“ (Eau de Parfum). Sie bewirbt dieses Produkt im Internet und auch in einer Broschüre unter Verwendung des Kennzeichens Für die P***** AG ***** sind unter anderem die internationalen Marken IR503771 (seit 10. Juni 1986) und IR582886 (seit 22. Juli 1991) geschützt. Der Schutzbereich bezieht... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt ein Arzneimittel, das in der kosmetischen Medizin zur Faltenglättung eingesetzt wird. Wesentlicher Bestandteil ist der Wirkstoff Botulinumtoxin A, der als Nervengift die Erregungsübertragung von den Nervenzellen zum Muskel hemmt. Das Arzneimittel wird subkutan (unter die Haut) injiziert, was die Kontraktion des Muskels schwächt und dadurch zur Glättung mimisch bedingter Falten führt. Die Anwendung ist Ärzten vorbehalten. Die Klägerin bezeichnet die... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin einer am 19. 5. 2005 angemeldeten österreichischen Wortbildmarke (Beginn der Schutzdauer 14. 7. 2005) mit folgendem Aussehen: (Abb. nur in der Originalentscheidung ersichtlich) Die Marke ist in der Klasse 44 „Vermittlung von medizinischen Dienstleistungen im Bereich des Gesundheits- und Krankenpflegfachdienstes sowie im Bereich der Hauskrankenpflege für betreuungs- bzw hilfebedürftige Personen" und in der Klasse 45 „Vermittlung von persönlich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik, Univ. Doz. Dr. Kodek und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei „P*****" *****, vertreten durch Dr. Gunther Griss, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei M*****, vertreten durch DI Dr. Peter Benda, Rechtsanwalt in Graz, wegen Unterlassung, Rechnungslegung und Schaden... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, erzeugen und vertreiben Fleisch- und Wurstwaren, insbesondere Leberkäse, im In- und Ausland. Die Klägerin vertreibt Leberkäse unter ihrer österreichischen Wortbildmarke Nr 211843 (siehe Anlage 1 untere Abbildung), geschützt für Waren der Klasse 29 (Leberkäse, Fleisch- und Wurstwaren) mit Priorität 1. 9. 2003. Teil dieser Marke ist eine aus der Vogelperspektive ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Inhaberin folgender inländischer Marken: Nr. 11715 LUCKY STRIKE (Wortbildmarke; Abbildung 1 in Anlage 1) mit Priorität 14. 2. 1949, für Tabakerzeugnisse; Nr. 107.954 LUCKY STRIKE (Wortbildmarke; Abbildung 2 in Anlage 1) mit der Priorität 26. 9. 1984, für Rohtabak und Tabakfabrikate; Nr. 104.575 LUCKY STRIKE (Wortbildmarke; Abbildung 3 in Anlage 1) mit Priorität 13. 4. 1983, für Rohtabak und Tabakfabrikate. Sie ist weiters Inhaberin folgender Gemein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Wort-Bildmarke "LUMINA", welche in Österreich unter der Registernummer 205134 (mit Priorität 3. 4. 2002) - nicht färbig - eingetragen ist. Sie hat folgendes Aussehen: Die Marke der Klägerin ist ua für die Warenklasse 11, nämlich Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen, eingetragen. Die Klägerin verwendet ihre Marke im geschäftlichen Verkehr zumindest sei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der für die Klasse 39 (Veranstaltung von Reisen) registrierte Wortmarke "Summer Splash". Sie bietet unter dieser Marke seit 2000 Maturareisen an. Die Zweitbeklagte führt Veranstaltungen unter der für sie registrierten Wort-Bildmarke "DocLX Event Consulting" wie auch unter der Bezeichnung "DocLX" durch. Aufgrund einer mit der Klägerin getroffenen Vereinbarung übernahm sie auch die Vermarktung und Organisation der von der Klägerin 2001 und 2002... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marken: Österreichische Wortbildmarke Nr 74234, Beginn der Schutzdauer 26. 4. 1973; Österreichische Bildmarke Nr 176/258, Beginn der Schutzdauer 22. 6. 1998; Österreichische Bildmarke Nr 176108, Beginn der Schutzdauer 16. 6. 1998; Österreichische Wortbildmarke Nr 161022, Beginn der Schutzdauer 16. 11. 1995; Gemeinschaftsmarke Nr 218446, Beginn der Schutzdauer 10. 11. 1998. Zigaretten mit der Bezeichnung "Rothmans" werden von Rothman... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke Nr 95444 CATSAN mit Schutzdauerbeginn 16. 7. 1980 und der österreichischen Wortbildmarke Nr 112604 mit Schutzdauerbeginn 15. 5. 1986. Die Wortbildmarke zeigt neben der Aufschrift CATSAN eine weiße Katze auf blauem Grund. Beide Marken sind (ua) für Streumittel für Katzen geschützt. Die Muttergesellschaft der Klägerin ist Inhaberin der seit 1. 4. 1996 geschützten Gemeinschaftsmarke CATSAN. Die Klägerin vertreibt (... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner und Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** GmbH, ***** vertreten durch Giger, Ruggenthaler & Simon Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH,... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Inhaberin folgender Marken: österreichische Wortbildmarke Nr 74.234 (vgl Beilage B), Beginn der Schutzdauer: 26. 4. 1973; österreichische Wortbildmarke Nr 74.234 vergleiche Beilage B), Beginn der Schutzdauer: 26. 4. 1973; österreichische Bildmarke Nr 176.258 (Beilage C), Beginn der Schutzdauer: 22. 6. 1998; österreichische Bildmarke Nr 176.108 (Beilage D); Beginn der Schutzdauer: 16. 6. 1998; österreichische Wortbildmarke Nr 161.022 (Beilage E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** Ltd, *****, vertreten durch Dr. Rainer Kornfeld, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** Gesellschaft mbH, ***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine nach kalifornischem Recht gegründete und einer OHG vergleichbare Gesellschaft mit Sitz in den USA, besitzt in rund 40 Ländern Rechte an der Marke "OPUS ONE", darunter auch in Österreich für die Klasse 33 (Weine) mit Beginn der Schutzdauer 3. 1. 1996. Sie ist auch Inhaberin der am 2. 4. 1998 angemeldeten Gemeinschafts-Wortmarke "OPUS" für die Klasse 33. Das von französischen und amerikanischen Partnern getragene Unternehmen der Klägerin beabsichtigte,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Land and Sky M***** Inc., ***** (in der Folge: Herstellerin) produziert Wassermatratzen, die sie unter der Bezeichnung "land and sky" weltweit vertreibt. Sie verfügt in ihrer Branche über den größten Anteil an Patenten und ist Inhaberin der am 22. 4. 1996 angemeldeten und seit 13. 1. 1999 eingetragenen Gemeinschaftsmarke "land and sky The Quality of Sleep" unter anderem für Wasserbetten und Wassermatratzen. Lizenzen an dieser Marke zugunsten der von de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob in die Markenrechte eingegriffen wird, hängt davon ab, ob die Ware innerhalb des EWR in den Verkehr gebracht worden ist oder ob dies außerhalb des EWR geschehen ist und der Markeninhaber einem Vertrieb dieser Ware (jedes Exemplars der Ware, für das die Erschöpfung geltend gemacht wird) im EWR nicht zugestimmt hat. Ein Inverkehrbringen außerhalb des EWR und das Fehlen der Zustimmung des Markeninhabers zu einem Ver... mehr lesen...
Norm: MSchG §10b MSchG §14 MSchG § 14 heute MSchG § 14 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2024 MSchG § 14 gültig von 01.01.2016 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 14 gültig von 01.07.1995 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1958 im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Die Beklagte ist seit 15.6.1996 als Zweigniederlassung der GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft, einer seit 1.6.1984 im Handelsregister des Registergerichtes Nürnberg eingetragenen Gesellschaft, im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg registriert. Die Streitteile sind im Inland unter anderem als Kfz-Versicherer tätig. Gestützt auf die Bestimmungen der §§ 9 UWG, 43 ABG... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaber der am 23.3.1995 angemeldeten und seit 19.9.1995 geschützten Wortmarken Nr 159934 "Schürzenjäger" und Nr 159935 "Zillertaler Schürzenjäger". Beide Marken sind sind unter anderem für die Klasse 42 (Beherbergung und Verpflegung von Gästen), nicht jedoch für die Klasse 29 (Wurst- und Wurstwaren) eingetragen. Die Markenrechte stehen ausschließlich der Klägerin zu. Die Musiker der seit 1994 bestehenden Gruppe "Zillertaler Schürzenjäger", auch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 MSchG sind Zeichen ähnlich, wenn die Gefahr besteht, daß sie im geschäftlichen Verkehr miteinander verwechselt werden. Die Verwechslungsgefahr besteht bei Wortbezeichnungen dann, wenn sie entweder im Wortklang oder im Wortbild oder im Wortsinn einander so nahe kommen, daß Verwechslungen im Verkehr entstehen können; es kommt dabei auf den Gesamteindruck an, der im Erinnerungsbild des Abnehmers entsteht. D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt die in Wien allgemein als "Operngarage" oder "Garage bei der Oper" bekannte "Kärntnerstraße-Tiefgarage", deren Ein- und Ausfahrtsrampe in der Kärntnerstraße neben der Oper liegt. Daß diese Garage allgemein auch unter der Bezeichnung "Kärntnerstraße-Tiefgarage" oder "Kärntnerstraße Garage" bekannt ist, wurde nicht als bescheinigt angenommen. Die Beklagte betreibt in Wien mehrere Tiefgaragen, darunter seit 1993 die "Kärntnerring-Garage", die u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß dem Wort "Pizza" als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG) keine Unterscheidungskraft und daher kein Schutz nach § 9 UWG zukommt, trifft zwar zu, ist aber hier nicht entscheidend: Daß dem Wort "Pizza" als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, MSchG) keine Unterscheidungskraft un... mehr lesen...
Norm: MSchG §14 UWG §1 A UWG §9 C3a MSchG § 14 heute MSchG § 14 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2024 MSchG § 14 gültig von 01.01.2016 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 14 gültig von 01.07... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist Inhaberin der österreichischen Wort-Bild-Marke 172: und der österreichischen Wort-Bild-Marke 91013: welche mit Beginn der Schutzdauer 2.7.1946 bzw 30.4.1979 für die Klassen 10, 23: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Fahrzeuggestelle, Verbrennungskraftmaschinen, Geschwindigkeitswechselgetriebe für Kraft- und Luftfahrzeuge aller Art, Luftschrauben, Vorrichtungen zur Veränderung der Steigung von Luftschrauben, Bestandteile für alle ... mehr lesen...
Norm: MSchG §14 MSchG §30 MSchG § 14 heute MSchG § 14 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2024 MSchG § 14 gültig von 01.01.2016 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 14 gültig von 01.07.1995 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gründete 1982 die Musikgruppe "Moosalm Trio". Etwa 1984 schloß sich der Viertbeklagte dieser Musikgruppe an; die Erst- und der Zweitbeklagte kamen 1989 hinzu. Von diesem Zeitpunkt an nannte sich die Gruppe "Moosalmtrio mit Ingrid". Die Bezeichnung "Moosalm Trio" stammt vom Kläger. Die Moosalm ist eine Alm bei Trofaiach in der Obersteiermark. Die Musikgruppe "Moosalmtrio mit Ingrid" trat in Österreich und im Ausland bei verschiedenen Veranstalt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein registrierter Verein, der sich mit der Prüfung technischer Anlagen, Einrichtungen, Ausrüstungen und Vorrichtungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Anlagen- und Gerätesicherheit, befaßt. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf ganz Österreich. Bis 31.12.1992 lautete der Vereinsname des Klägers "Technischer Überwachungs-Verein Wien", seither "Technischer Überwachungs-Verein Österreich". Im geschäftlichen Verkehr tritt der Kläger unter au... mehr lesen...
Begründung: Im Markenregister des österreichischen Patentamtes ist unter der Nr.65570 seit 1969 die (Wort-)Marke "Kaufhof" zugunsten der Klägerin (ua) für Schuhwaren (Klasse 3 b) eingetragen. Die Beklagte betreibt in S***** unter der Bezeichnung "P***** Kaufhof" ein Kaufhaus, in dem (ua) Schuhe verkauft werden. Die Klägerin begehrt, der Beklagten zu untersagen, die für die Klägerin beim österreichischen Patentamt, Markenregister Nr.65570 AM 570/69, registrierte Wortmarke "Ka... mehr lesen...