Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Angestellte und vertreibt nebenberuflich verschiedene Kosmetikprodukte im Direktvertrieb. Die Beklagte vertreibt Parfums, unter anderem auch einen „Herrenduft“ (Eau de Parfum) mit der Bezeichnung „Jungle Man“. Sie bewirbt dieses Produkt im Internet und auch in einer Broschüre unter Verwendung eines Kennzeichens, das dem in der Entscheidung 17 Ob 10/11m abgebildeten Zeichen entspricht. Für die P***** AG ***** (im Folgenden: Markeninhaberin) sind ... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben über das Internet unter anderem Aloe-Vera-Produkte und Parfums. Die Beklagte vertreibt unter anderem einen „Herrenduft“ mit der Bezeichnung „Jungle Man“ (Eau de Parfum). Sie bewirbt dieses Produkt im Internet und auch in einer Broschüre unter Verwendung des Kennzeichens Für die P***** AG ***** sind unter anderem die internationalen Marken IR503771 (seit 10. Juni 1986) und IR582886 (seit 22. Juli 1991) geschützt. Der Schutzbereich bezieht... mehr lesen...
Norm: MSchG §10bMSchG §14
Rechtssatz: Der Markeninhaber hat zu behaupten und zu beweisen, dass die Ware ohne seine Zustimmung innerhalb des EWR in den Verkehr gebracht worden ist. Wie er diesen Beweis zu erbringen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Bei Massenware, die nicht für bestimmte Länder erzeugt wird und daher auch nicht entsprechend gekennzeichnet werden kann, wird es genügen, wenn der Markeninhaber die Existenz von Vertr... mehr lesen...
Norm: MSchG §14UWG §1 AUWG §9 C3a
Rechtssatz: Der österreichische Gesetzgeber hat - anders als etwa der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland - den in den Art 4 Abs 4 und 5 Abs 2 EG-MarkenRL nur fakultativ vorgesehenen Sonderschutz bekannter Marken außerhalb des Ähnlichkeitsbereiches der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, nicht übernommen. Insoweit lag aber auch keine bindende Vorgabe für das nationale Mark... mehr lesen...
Norm: MSchG §14MSchG §30
Rechtssatz: Zwischen "Moosalm" und "Die Moosalms mit Ingrid" besteht Verwechslungsgefahr, wurde das geschützte Zeichen doch zur Gänze in das Zeichen der Beklagten aufgenommen, ohne daß es gegenüber den anderen Bestandteilen ganz in den Hintergrund träte. Entscheidungstexte 4 Ob 8/95 Entscheidungstext OGH 17.01.1995 4 Ob 8/95 ... mehr lesen...