Entscheidungen zu § 10 Abs. 7 MSchG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2008/1/23 2006/08/0325

Die Erstmitbeteiligte stand ab 1. Juli 2003 in einem Beschäftigungsverhältnis zum Beschwerdeführer als Dienstgeber. Vom 29. November 2003 bis zum 13. Februar 2004 war sie arbeitsunfähig und befand sich im Krankenstand. Mit Schreiben vom 5. Jänner 2004 wurde die Erstmitbeteiligte vom Beschwerdeführer rückwirkend mit 31. Dezember 2003 von der Pflichtversicherung abgemeldet. Als Grund wurde im Abmeldeformular die einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses vermerkt. Im Akt befindet si... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2008

RS Vwgh 2008/1/23 2006/08/0325

Index: 50/04 Berufsausbildung60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: APSG 1991 §16;BAG 1969 §15 Abs2;EFZG §6;MSchG 1979 §10 Abs7;
Rechtssatz: Auch wenn man unter Arbeitsvertrag jede im Arbeitsverhältnis abgeschlossene vertragliche Vereinbarung versteht, so schützt § 6 EFZG nicht den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern nur die Entgeltfortzahlungspflic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2007/11/21 2006/08/0248

Ein als "Einvernehmliche Auflösung" überschriebener, handschriftlich verfasster Text, der von einem Vertreter der mitbeteiligten Partei als Dienstgeberin und vom Dienstnehmer P. unterzeichnet wurde, lautet: "Dienstverhältnis zw. (mitbeteiligter Partei) und (Dienstnehmer P.) per 4.11.2005." Mit Berichtigungsanzeige vom 29. Dezember 2005 schrieb die beschwerdeführende Kasse der mitbeteiligten Partei nachverrechnete Zuschläge für den Monat Dezember 2005 in der Höhe von EUR 349,30 vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.2007

RS Vwgh 2007/11/21 2006/08/0248

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ABGB §861;MSchG 1979 §10 Abs7;
Rechtssatz: Bei einer einverständlichen Lösung des Dienstverhältnisses handelt es sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Dieses besteht darin, dass Dienstgeber und Dienstnehmer Willenseinigung darüber erzielen, das Dienstverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Der auf eine solche Rech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.2007

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