Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs2;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §11 Abs1 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;GÜG §5 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §27;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: DP §6 Abs2;GÜG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1469/50 E 10. Juli 1953 VwSlg 3073 A/1953 RS 1 Stammrechtssatz Da nach § 5 GÜG das Dienstverhältnis zunächst nur als provisorisches begründet werden kann, kommt der bishe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: DP §6 Abs2;GÜG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Da nach § 5 GÜG das Dienstverhältnis zunächst nur als provisorisches begründet werden kann, kommt der bisher nicht ausdrücklich aufgehobenen Bestimmung des § 6 Abs 2 DP lediglich die Bedeut... mehr lesen...