Norm: IESG §3aIESG §6 Abs1IESG §17a Abs11
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des § 6 Abs 1 IESG auf die Übergangsbestimmung zu § 3a IESG, nämlich § 17a Abs 11 IESG. Entscheidungstexte 8 ObS 86/00f Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8 ObS 86/00f 8 ObS 89/00x Entscheidungstext OGH 23.10.2000 8 ObS 89/00x ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1IESG §1 Abs2IESG §3a
Rechtssatz: Aus der zeitlichen Limitierung des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld für laufendes Entgelt für Zeiten vor der Konkurseröffnung ist nur zu schließen, daß nunmehr das Zuwarten mehr als sechs Monate (§ 3a IESG idF IESG-Nov 1997, BGBl I 107) zum Verlust der Sicherung führt. Daraus folgt nicht, daß ein Lohnrückstand von sechs Monaten für die Zeit vor Konkurseröffnung (oder einem nach § 1 Abs 1 IES... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIoIESG §1IESG §3aEWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art10
Rechtssatz: Vor und nach der IESG-Nov 1997 kann bei Hinzutreten besonderer Umstände - zum Beispiel genaue Kenntnis der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens, Nahebeziehung zum Unternehmer, verbunden mit der Absicht, dadurch die Weiterführung des Unternehmens zu ermöglichen - das Zuwarten mit der Beendigung des Dienstverhältnisses und die nachfolgende ... mehr lesen...