Zunächst ist festzuhalten, daß die im Spruch: dieses Erkenntnisses unter 2. angeführte "Beschwerde" ausdrücklich "eventualiter (nämlich für den Fall, daß der erstgenannten Beschwerde nicht stattgegeben wird)" erhoben wird. Die Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann jedoch nicht an eine Bedingung geknüpft werden. Eine bedingte Beschwerdeerhebung ist ausgeschlossen (siehe z.B. die von Dolp-Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Wien 1987, S. 425 vorletzter Abs., zitierten... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: AEV Gerichtsgebühren 1989 §13;AEV Gerichtsgebühren 1989 §5;AEV Gerichtsgebühren 1989 §6 Abs1;AEV Gerichtsgebühren 1989 §6 Abs2;AEV Gerichtsgebühren 1989 §7;B-VG Art7 Abs1;GEG §14 Abs2;GGG 1984 §4 Abs2 Z2;GGG 1984 §4 Abs5 idF 1989/343 ;StGG Art2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen ... mehr lesen...