Begründung: Die klagende Partei erhielt 1988 den Auftrag zur Ausführung von Reparaturarbeiten in der Ordination eines Arztes. Sie beauftragte ihrerseits die beklagte Partei mit der Verlegung des Estrichs. Für die Ausführung aller vom Besteller in Auftrag gegebenen Arbeiten stellte sie diesem S 31.884 in Rechnung und bezahlte der beklagten Partei S 7.800 für die von ihr durchgeführten Arbeiten. Da der Besteller den in Rechnung gestellten Betrag nicht bezahlte, brachte die kla... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ABGB §1361DHG §3 Abs4DHG §4 Abs4
Rechtssatz: Die Grundgedanken der §§ 931, 1361 ABGB und der §§ 3 Abs 4, 4 Abs 4 DHG sind - über den Bereich von Solidarschuldverhältnissen hinaus - überall dort verallgemeinerungsfähig, wo zwischen Schädiger und Geschädigtem schon vor der Schädigung ein Schuldverhältnis bestand. Entscheidungstexte 9 ObA 145/90 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. ... mehr lesen...