Norm: GlBG §20 Abs2 GlBG § 20 heute GlBG § 20 gültig ab 01.07.2004
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 20 Abs 2 GlBG sieht schon nach seinem Wortlaut eine Ausnahme vom Diskriminierungsverbot wegen der Religion nur in Bezug auf berufliche Tätigkeiten innerhalb von Kirchen oder anderen öffen... mehr lesen...
Norm: GlBG §20 Abs2 GlBG § 20 heute GlBG § 20 gültig ab 01.07.2004
Rechtssatz: Während es bei Kirchen kaum Streit geben dürfte, dass diese unter § 20 Abs 2 GlBG fallen, mag es bei anderen (öffentlichen oder privaten) Organisationen im Einzelfall Klärungsbedarf geben, ob deren Ethos auf ... mehr lesen...