Entscheidungen zu § 4 Abs. 1a VO

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Tirol 2006/06/12 2006/20/1152-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen:   ?Tatzeit: 12.09.2005 um 14.30 Uhr Tatort: Gemeinde W., Gasthof W. in XY Fahrzeug: LKW, XY   1. Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben weder ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt, noch haben Sie den anderen Beteiligten bzw. dem Geschädigten Ihren Namen und Ihre Anschrift nachgewiesen. 2. Sie sind als Lenker des ang... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 12.06.2006

RS UVS Oberösterreich 1994/06/14 VwSen-101879/10/Bi/La

Rechtssatz: Außerordentliche Strafmilderung, wenn kein Erschwerungsgrund vorliegt, die nicht einschlägige Vormerkung in Kürze getilgt ist und beim Unfall eine körperliche Ausnahmesituation (Einnahme schwerer Schmerzmittel nach Operation) sowie eine subjektive Fehleinschätzung der Situation (die Berufungswerberin wollte aus der Unfallkurve herausfahren, um wieder auf die rechte Fahrbahnseite zurückzugelangen, obwohl objektiv keine Verkehrsbehinderung gegeben war) als mildernd überwiegen. Te... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.06.1994

RS UVS Wien 1992/01/20 03/13/528/91

Rechtssatz: Gerät eine Kfz-Lenkerin ins Schleudern, somit in einen unkontrollierbaren Fahrzustand, kann ihr die Unterschreitung des seitlichen Sicherheitsabstandes während des Schleuderns nicht als verschuldet zugerechnet werden. Schlagworte Verkehrsunfall, Sachschaden, objektive Umstände, seitlicher Sicherheitsabstand, Unterschreitung, unkontrollierbarer Fahrzustand, Verschulden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.01.1992

TE UVS Wien 1992/01/20 03/13/528/91

Begründung: Zu Punkt 1) und 2) des angefochtenen Straferkenntisses: Voraussetzung zur Bestrafung nach §4 StVO 1960 ist, daß das von der Beschuldigten gelenkte Fahrzeug Schäden verursachte und daß der Beschuldigten objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sein müssen, sodaß sie von der Tatsache des Verkehrsunfalls entweder gewußt hat oder diesen bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen können. Zur Klärung dieser Fragen wurde ein kraftfahrtechnisches Sachverständigengutachten eingeholt. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.01.1992

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