Norm: BBG §2 Abs1BBG 1992 §1 Abs3
Rechtssatz: Die Aufgabe der Österreichischen Bundesbahnen bestand beziehungsweise besteht in der Beförderung von Personen und Gütern sowie der Herstellung und der Unterhaltung aller hiezu notwendigen Einrichtungen und der Besorgung aller damit zusammenhängenden oder dadurch veranlassten Geschäfte. Betriebszweck war und ist die Sicherstellung einer modernen und leistungsfähigen Verkehrsbedienung einschließlich d... mehr lesen...
Norm: BBG §2 Abs1BBG 1992 §1 Abs3MRG §1 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Vermietung eines Geschäftslokals durch ein Verkehrsunternehmen zum Zweck eines Fahrradverleihs kann der Förderung des Betriebszwecks dieses Unternehmens dienen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Entscheidungstexte 1 Ob 294/03x Entscheidungstext OGH 18.03.2004 1 Ob 294/03x ... mehr lesen...