Norm
BBG §2 Abs1Rechtssatz
Die Vermietung eines Geschäftslokals durch ein Verkehrsunternehmen zum Zweck eines Fahrradverleihs kann der Förderung des Betriebszwecks dieses Unternehmens dienen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118964Dokumentnummer
JJR_20040318_OGH0002_0010OB00294_03X0000_001