Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 KJBG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE UVS Steiermark 1999/07/16 30.11-19/99

Am 21.10.1997 zeigte das Arbeitsinspektorat Leoben bei der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag an, dass am 20.8.1997 sich auf der Baustelle in N, S-weg 5, ein schwerer Arbeitsunfall ereignet habe. Der Lehrling der Firma H & Co, M G sei zur Mithilfe beim Aufstellen eines Fassadengerüstes auf einer Gerüstlagenhöhe von mehr als vier Meter herangezogen worden und sei schließlich aus einer Höhe von zirka sieben Meter abgestürzt. Wegen einer Übertretung des § 9 Z 7 zweiter Satz der Verordnun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.07.1999

RS UVS Steiermark 1999/07/16 30.11-19/99

Rechtssatz: Ein funktionierendes Kontrollsystem zur Verhinderung einer Übertretung nach § 9 Z 7 zweiter Satz der Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Fassung BGBl. Nr. 173/1997 i.V.m. § 2 Abs 2 leg. cit., betreffend die Beschäftigung eines Lehrlings auf einer hiefür zu hohen Gerüstlage (Fassadengerüst in ca. 6 Metern Höhe), liegt bei nachstehendem Sachverhalt nicht vor: Zwar war der Lehrling zunächst (zulässig) am Boden und daraufhin einige Z... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.07.1999

TE UVS Steiermark 1996/01/12 30.12-87/95

Die belangte Behörde bestrafte mit dem angeführten Straferkenntnis den Beschuldigten wegen einer Verletzung des § 2 Abs 2 i.V.m. § 8 Abs 1 Z 1 lit. c und § 8 Abs 3 lit. b der Verordnung BGBl. Nr. 419/87 und verhängte nach § 30 Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz - KJBG - i.V.m. § 13 der angeführten Verordnung eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzarrest 3 Tage), da er folgendes zu verantworten habe: Er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Möbelbau H.P. GesmbH. in I. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 12.01.1996

RS UVS Steiermark 1996/01/12 30.12-87/95

Rechtssatz: Als geeignete fachkundige Person nach § 2 Abs 2 KJBG-VO ist jede physische Person zu verstehen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung nicht nur die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Lehrberuf, sondern auch in den Unfallverhütungsvorschriften, die bei der Berufsausübung anzuwenden sind, besitzt (z.B. Ausbilder). -Jederzeit unverzüglich zum Eingreifen bereitstehen- bedeutet im Hinblick darauf, daß eine Aufsichtsperson, z.B. der Ausbilder, in der Lehrwerkstät... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 12.01.1996

RS UVS Steiermark 1995/06/21 30.12-4/95

Rechtssatz: Die bei Arbeiten nach § 8 Abs 3 lit b und § 8 Abs 1 Z 1 lit a KJBG-VO erforderliche Aufsicht im Sinne des § 2 Abs 2 leg cit, nämlich die Überwachung des arbeitenden Jugendlichen durch eine geeignete fachkundige Person, die jederzeit zum Eingreifen bereitstehen muß, ist gegeben, wenn die geeignete fachkundige Person (hier ein in Unfallverhütung ausgebildeter Polier) nur ein paar Schritte (etwa 7 m) von dem Ort entfernt war, an dem der Lehrling die Ziegelschneidearbeiten mit der ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 21.06.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/06 KUVS-90-91/6/95

Rechtssatz: Kommt im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß Arbeiten an oder auf Dächern durchgeführt wurden, wo Schutzmaßnahmen möglich gewesen wären, jedoch nicht getroffen wurden, ist der Beschuldigte vom Tatvorwurf nach § 9 Abs 10 der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche exkulpiert, da danach Arbeiten von Jugendlichen an oder auf Dächern, bei denen Absturzgefahr besteht und besondere Schutzmaßnahmen dagegen nicht getroffen werden können, verbot... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.03.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/06 KUVS-90-91/6/95

Rechtssatz: Kommt im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß drei Jahre nach dem Arbeitsunfall mangels orthopädischer Untersuchung am Unfallstag eine Feststellung einer unzuträglichen Beanspruchung des Organismus nicht mehr möglich ist, so ist der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer vom Tatvorwurf exkulpiert, Jugendlichen das Heben, Tragen, Schieben, Wenden oder sonstiges Befördern von Lasten angeordnet zu haben, wodurch eine unzuträgliche Beanspru... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.03.1995

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