Entscheidungen zu § 79 Abs. 3 BVergG 2006

Unabhängige Verwaltungssenate

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TE Uvs Erkenntnis 2009/6/25 2008/K4/2682-8

Mit Schriftsatz vom 01.09.2008, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol per Telefax eingelangt am 01.09.2008 um 19.20 Uhr hat die Antragstellerin die Nachprüfung der von der Auftraggeberin vorgenommene und im Betreff: näher bezeichnete Ausschreibung beantragt und gleichzeitig einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gestellt und im Einzelnen ausgeführt wie folgt: „Die Antragstellerin und gefährdete Partei hat der K. und T. Rechtsanwälte GmbH, D., XY-Gasse 7, Rec... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Erkenntnis | 25.06.2009

TE Uvs Bescheid 2009/3/23 314-002/09

1.1.    In einem am 22.1.2009 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz hinsichtlich der Ausschreibung „Rahmenvereinbarung Ökostrom 2010/2011“. In diesem brachte er im Wesentlichen wie folgt vor: „7.      Rechtswidrigekeiten 7.1      Erfüllungsort In Punkt 6. der Ausschreibungsunterlage ist festgelegt, dass der Erfüllungsort der vom j... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 23.03.2009

RS Uvs 2009/3/23 314-002/09

Norm: BVergG 2006 §79 Abs3 BVergG 2006 §79 Abs4 BVergG 2006 §96 Abs6 BVergG 2006 §99 Abs1ElektrizitätswirtschaftsG §45 Abs1 ABGB §879 BVergG 2006 § 79 gültig von 01.03.2016 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 79 gültig von 05.03.2010 bis 29.02.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 23.03.2009

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