Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die drei Nachprüfungsanträge der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, samt den Anträgen auf Erlassung einstweiliger Verfügungen vom 06.07.2018, 17.07.2018 und 17.08.2018 langten fristgerecht im BVwG ein. Die drei Nachprüfungsanträge der römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, samt den Anträgen auf Erlassung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die drei Nachprüfungsanträge der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, samt den Anträgen auf Erlassung einstweiliger Verfügungen vom 06.07.2018, 17.07.2018 und 17.08.2018 langten fristgerecht im BVwG ein. Die drei Nachprüfungsanträge der römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, samt den Anträgen auf Erlassung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die drei Nachprüfungsanträge der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, samt den Anträgen auf Erlassung einstweiliger Verfügungen vom 06.07.2018, 17.07.2018 und 17.08.2018 langten fristgerecht im BVwG ein. Die drei Nachprüfungsanträge der römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, samt den Anträgen auf Erlassung ein... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Bestellung eines Sachverständigen, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.08.2017 Norm: BVergG 2006 §150 BVergG 2006 §32 BVergG 2006 §78 Abs3 BVergG 2006 § 150 gültig von 01.01.2008 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 150 gültig von 01.02.2006 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.09.2016, am 12.09.2016 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sow... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.09.2016, am 12.09.2016 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sow... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 02.05.2016 brachte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) vertreten durch Mayer Strehn Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 32, Mezzanin, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibungsunterlagen in eventu einzelner Punkte der Ausschreibungsunterlagen der Auftraggeber 1) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Wiedner Hauptst... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.10.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung in der Fassung vom 01.10.2015 bzw einzelner Ausschreibungsbestimmungen, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Begründend führte die Antragstell... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.10.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am 07.10.2015 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung bzw einzelner Ausschreibungsbestimmungen, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Begrün... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 05.08.2015 brachte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Am 05.08.2015 brachte die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 121... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang 1.1 Am 21. Jänner 2015 beantragte die Bietergemeinschaft XXXXvertreten durch schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og, Stubenring 2, 1010 Wien, - Strichaufzählung die Akteneinsicht im weitest zulässigen Ausmaß, - Strichaufzählung die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung, - Strichaufzählung die Nichtigerklärung der kompletten, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 9. Oktober 2014 zur Verfügung gestellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang / Vorbringen der Parteien römisch eins. Verfahrensgang / Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin beantragte mit Schriftsatz vom 26.05.2014 wie im
Spruch: ersichtlich. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Kärntner Gebietskrankenkasse führe ein offenes Verfahren zum Abschluss eines Lieferauftrages im Oberschwellenbereich durch, das in der Bekanntmachung unter Angabe der CPV-Codes "85142400 und... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang / Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 6. März 2014 den im
Spruch: , Spruchpunkt A.II. wörtlich wiedergegebenen Antrag verbunden mit Eventualanträgen auf Nichtigerklärung einzelner Ausschreibungsbestimmungen und mit Anträgen auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die BALSA BundesaltlastensanierungsgesellschaftmbH führe ein offenes Verfahren betreffend die... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang / Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 6. März 2014 den im
Spruch: , Spruchpunkt A.II. wörtlich wiedergegebenen Antrag verbunden mit Eventualanträgen auf Nichtigerklärung einzelner Ausschreibungsbestimmungen und mit Anträgen auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die BALSA BundesaltlastensanierungsgesellschaftmbH führe ein offenes Verfahren betreffend die... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang / Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 10. Dezember 2013 den im
Spruch: , Spruchpunkt A.II. wörtlich wiedergegebenen Antrag verbunden mit Eventualanträgen auf Nichtigerklärung der Ausschreibung einzelner Lose bzw einzelner Ausschreibungsbestimmungen, mit Anträgen auf Gebührenersatz, auf Akteneinsicht und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Fol... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang / Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 10. Dezember 2013 den im
Spruch: , Spruchpunkt A.II. wörtlich wiedergegebenen Antrag verbunden mit Eventualanträgen auf Nichtigerklärung der Ausschreibung einzelner Lose bzw einzelner Ausschreibungsbestimmungen, mit Anträgen auf Gebührenersatz, auf Akteneinsicht und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Fol... mehr lesen...