Die Stadt Wien - Wiener Wohnen (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Rahmenvertrages, nämlich zur Durchführung von Wartungsarbeiten bei Holz-Alu-Fenstern (Fensterwartungsarbeiten für 80.000 Stk. Fensterflügel) in den von ihr verwalteten Wohnungen in den Bezirken 1 bis 23. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen, die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am ... mehr lesen...
Die Stadt Wien - Wiener Wohnen (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Rahmenvertrages, nämlich zur Durchführung von Fangsanierungsarbeiten an den von ihr in allen 23 Wiener Bezirken verwalteten Wohnobjekten. Es handelt sich um die Vergabe eines Bauauftrages im Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahren, wobei der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erfolgen soll. Die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens is... mehr lesen...
1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien und Gang des Verfahrens Die A*** vertreten durch Y***, Rechtsanwalt, in der Folge Antragstellerin genannt, stellte am 5. September 2011 neben dem im Spruch: ersichtlichen Begehren und Anträgen auf Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG, auf Akteneinsicht und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung. Nach der Schilderung des Sachverhalts behauptet sie ein Interesse am Vertragsabschlus... mehr lesen...
1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien und Gang des Verfahrens Die A*** vertreten durch Y*** Rechtsanwälte GmbH, in der Folge Antragstellerin genannt, stellte am 20. Juni 2011 Anträge auf Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu einer Reihe einzelner, im Nachprüfungsantrag näher bezeichneter und weiter unten genannter Bestimmungen der Ausschreibung, Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG, auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie e... mehr lesen...
1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien und Gang des Verfahrens Die A*** vertreten durch Y***, Rechtsanwältin, in der Folge Antragstellerin genannt, stellte am 20. Juni 2011 Anträge auf Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu einer Reihe einzelner, im Nachprüfungsantrag näher bezeichneter und weiter unten genannter Bestimmungen der Ausschreibung, auf Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG, auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begrü... mehr lesen...
1. Ziffer eins Entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Das gegenständliche Vergabeverfahren wird als Teil eines Gesamtvorhabens als offenes Verfahren (Bauauftrag im Oberschwellenbereich) durchgeführt. Die Ausschreibung wurde sowohl EU-weit als auch national (Amtlicher Lieferanzeiger, Salzburger Nachrichten) bekannt gemacht. Auftraggeber ist die Bundesimmobiliengesellschaft mbH, Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien. Vergebende Stelle ist die Bundesimmobiliengesellschaft mbH Planen ... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §19 Abs1 BVergG 2006 §75 Abs1 BVergG 2006 § 19 gültig von 12.07.2013 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 19 gültig von 01.04.2012 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012 BVergG 2006 § 19 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2012 zuletzt geänd... mehr lesen...
Die Bietergemeinschaft 1. A*** und 2. B***, vertreten durch Y*** (i.d.F. Antragstellerin), beantragte mit Schriftsatz vom 4. September 2006 die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. Die Bietergemeinschaft 1. A*** und 2. B***, vertreten durch Y*** in der Fassung Antragstellerin), beantragte mit Schriftsatz vom 4. September 2006 die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführun... mehr lesen...