RS Verg 2010/3/5 N/0131-BVA/14/2009-35

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.2010
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Rechtssatz

Zieht ein Auftraggeber zur Eignungsprüfung in der Ausschreibung nicht vorhandene Eignungskriterien, wie etwa die konkrete Vergleichbarkeit von Referenzprojekten mit der zu vergebenden Leistung heran, ist darin eine nachträgliche unzulässige Abweichung von den Ausschreibungsbedingungen gelegen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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