Entscheidungen zu § 70 Abs. 1 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/20 W187 2208747-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 2. November 2018 beantragte die Bewerbergemeinschaft 1. AAAA , 2. BBBB , vertreten durch Eberl, Hubner, Krivanec, Ramsauer & Partner, Rechtsanwälte, Nonntaler Hauptstraße 44, 5020 Salzburg, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 23. Oktober 2018 bekannt gegebenen Ausscheidensentscheidung, die Akteneinsicht gemäß § 17 AVG, die Ausnahme der eigenen Teilnahmeanträge und Angebote von der Akteneinsicht,... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.12.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/12 W187 2206514-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. September 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch Schwartz Huber-Medek Pallitsch, Hohenstaufengasse 7, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren vom 17. September 2018, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben und den Ersatz der Pau... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.11.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/12 W139 2200549-1

Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.07.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.10.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/12 W139 2200549-2

Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.07.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.10.2018

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