Entscheidungen zu § 69 Abs. 1 BVergG 2006

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS Uvs 2010/6/24 KUVS-K8-1011/15/2010

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §69 Abs1 Z1 BVergG 2006 § 69 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Die Ausstellung einer Bankpromesse stellt unabhängig von der gegenständlich langjährigen Geschäftsbeziehung der ausstellenden Bank und der mitbeteiligten Partei ein sepa... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 24.06.2010

TE Uvs Bescheid 2009/3/23 314-002/09

1.1.    In einem am 22.1.2009 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz hinsichtlich der Ausschreibung „Rahmenvereinbarung Ökostrom 2010/2011“. In diesem brachte er im Wesentlichen wie folgt vor: „7.      Rechtswidrigekeiten 7.1      Erfüllungsort In Punkt 6. der Ausschreibungsunterlage ist festgelegt, dass der Erfüllungsort der vom j... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 23.03.2009

RS Uvs 2009/3/23 314-002/09

Norm: BVergG 2006 §69 Abs1 BVergG 2006 § 69 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Es ist ausreichend, wenn die in der Ausschreibung geforderte Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung lediglich unter der (aufschiebenden) Bedingung besteht, dass der betreffende Bieter auch den ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 23.03.2009

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