Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §69 Abs1 Z1 BVergG 2006 § 69 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Die Ausstellung einer Bankpromesse stellt unabhängig von der gegenständlich langjährigen Geschäftsbeziehung der ausstellenden Bank und der mitbeteiligten Partei ein sepa... mehr lesen...
1.1. In einem am 22.1.2009 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz hinsichtlich der Ausschreibung „Rahmenvereinbarung Ökostrom 2010/2011“. In diesem brachte er im Wesentlichen wie folgt vor: „7. Rechtswidrigekeiten 7.1 Erfüllungsort In Punkt 6. der Ausschreibungsunterlage ist festgelegt, dass der Erfüllungsort der vom j... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §69 Abs1 BVergG 2006 § 69 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz:
Es ist ausreichend, wenn die in der Ausschreibung geforderte Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung lediglich unter der (aufschiebenden) Bedingung besteht, dass der betreffende Bieter auch den ... mehr lesen...