Norm
BVergG 2006 §69 Abs1Rechtssatz
Es ist ausreichend, wenn die in der Ausschreibung geforderte Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung lediglich unter der (aufschiebenden) Bedingung besteht, dass der betreffende Bieter auch den Zuschlag erhalten wird.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2009