Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde dem Feststellungsantrag der mitbeteiligten Partei, dass eine näher genannte Zuschlagserteilung ohne Verfahrensbeteiligung weiterer Unternehmer offenkundig unzulässig war, stattgegeben. Außerdem hat die belangte Behörde festgestellt, dass die Wahl der Direktvergabe in diesem Vergabeverfahren nicht zu Recht erfolgt sei. Den mit der Beschwerde gegen diesen Bescheid verbundenen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat d... mehr lesen...
Index: L72006 Beschaffung Vergabe Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §132 Abs3 Z2 idF 2010/I/015; BVergG 2006 §132 Abs3 Z2; BVergG 2006 §334 idF 2010/I/015; BVergG 2006 §345 Abs14;LVergRG Stmk 2007 §21 idF 2010/028;LVergRG Stmk 2007 §3; VwGG §30 Abs2; BVergG 2006 § 132 gültig von 01.04.2012 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 ... mehr lesen...