Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 21. Dezember 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch die B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, und die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, festzustellen, dass a. die Erteilung des Zuschlags durch die Antragsgegnerin am 26. November 2018 an die BBBB nach Durchführung eines Vergabeverfa... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Das BVwG hat im Jahr 2016 den Nachprüfungsantrag gemäß Entscheidungskopf zurückgewiesen und die Pauschalgebührenersatzanträge abgewiesen. Der VwGH hat mit seinem im Dezember 2017 ergangenen Erkenntnis zur Zl Ra 2017/04/0003 diese Entscheidungen des BVwG aufgehoben. Gerichtsintern ist seit 22.01.2018 für die damit seit Zustellung des vorbezogenen VwGH - Erk an das BVwG erneut offenen Rechtsschutzanträge (inklusive den Pauschalgebüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 29.06.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Entscheidung über die Auswahl eines Rahmenvereinbarungspartners, protokolliert beim BVwG zu W131 2129030-2, und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). 2. Am 29.07.2016 wurde, nachdem zuvor eine Ausscheidensentscheidung zu Lasten der ASt vom BVwG bestätigt worden war, das vom BVwG ursprünglich mit e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 09.03.2016 nach Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen eine Zuschlagssentscheidung und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (eV). 2. Am 14.04.2016 wurde das vom BVwG ursprünglich mit eV erlassene Zuschlagsverbot aufgehoben und teilte danach der ORF unstrittig die Zuschlagserteilung mit. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.01.2016 begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) infolge der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren "Schneeschleudern Z-2015-074" durch die Flughafen Wien AG (im Weiteren: Auftraggeberin) an XXXX (im Weiteren: XXXX) den Antrag, das zu W114 2118489-2 geführte Nachprüfungsverfahren gemäß § 331 Abs. 4 BVerg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) erstmals per Telefax am 14.12.2015, um 15.35 Uhr eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax vom 03.12.2015 übermittelten Entscheidung der Flughafen Wien AG, dem Angebot der XXXX , im Vergabeverfahren "Schneeschleudern Z-2015-074" den Zuschlag zum ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) erstmals per Telefax am 14.12.2015, um 15.35 Uhr eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax vom 03.12.2015 übermittelten Entscheidung der Flughafen Wien AG, dem Angebot der XXXX , im Vergabeverfahren "Schneeschleudern Z-2015-074" den Zuschlag zum ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 28.01.2013 beantragte die XXXX (im weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, beim damals zuständigen Bundesvergabeamt die Nichtigerklärung der Entscheidungen der Albertina - wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, Albertinaplatz 1, 1010 Wien (im Weiteren: Auftraggeberin) vom 18.01.2013, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden und den Zuschlag im Vergabeverfahren der XXXX in allen drei Losen des Vergabeverfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 28.01.2013 beantragte die XXXX (im weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, beim damals zuständigen Bundesvergabeamt die Nichtigerklärung der Entscheidungen der Albertina - wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, Albertinaplatz 1, 1010 Wien (im Weiteren: Auftraggeberin) vom 18.01.2013, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden und den Zuschlag im Vergabeverfahren der XXXX in allen drei Losen des Vergabeverfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Am 23. November 2012 beantragte die AAAA, vertreten durch Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH, XXXX, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung in dem Vergabeverfahren "A23 GEN HSI - Vorlastschüttung / A23 GEN Hochstraße Inzersdorf - Vorlastschüttung" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 23.05.2014 beantragte die XXXX, (im weiteren Antragstellerin) vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien neben den Anträgen die gegenständliche Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu näher genannte Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig zu erklären, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren in dem Vergabeverfahren "Abendprogr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 23.05.2014 beantragte die XXXX (im weiteren Antragstellerin) vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien neben den Anträgen die gegenständliche Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu näher genannte Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig zu erklären, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren in dem Vergabeverfahren "Abendprogra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Von der IG Immobilien Management GmbH (im Folgenden: Auftraggeberin) wurde das antragsgegenständliche Vergabeverfahren als offenes Verfahren gemäß § 25 Abs. 2 BVergG im Oberschwellenbereich, gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 BVergG über Dienstleistungen durchgeführt. Von der XXXX, vertreten durch Sundström Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Pokornygasse 21, 1190 Wien (im Folgenden: Antragstellerin) wurde die Ausschreib... mehr lesen...