Norm: BVergG 2006 §329 Abs1 BVergG 2006 §330 Abs2 BVergG 2006 § 329 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 329 gültig von 05.03.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010 BVergG 2006 § 329 gültig von 01.02.2006 bis 04.03.2010 ... mehr lesen...
Im Nachprüfungsverfahren N/0108-BVA/08/2008 ist die Aufforderung zur Angebotsabgabe betreffend Stents zu Gunsten der A*** GmbH angefochten. Das Bundesvergabeamt räumte der Einschreiterin A*** GmbH als bloßer Beteiligter gemäß § 8 AVG diesbezüglich eine Stellungnahmemöglichkeit ein - Note lfd Nr 4 des Verwaltungsakts, um die materielle Wahrheit zu erforschen, siehe dazu zB Sachs, Einstweilige Verfügungen im Vergaberecht, in Bundesvergabeamt, Standpunkte zum Vergaberecht, 134. Das Bundesverg... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 21. November 2006 brachte die A***, (im Folgenden Antragstellerin), vertreten durch X***, neben einem umfassenden Nichtigerklärungsbegehren samt Eventualbegehren Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen wie im Spruch: wiedergegeben ein und begehrte, den Auftraggeber zum Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren zu verhalten sowie Akteneinsicht in die Unterlagen des Vergabeverfahrens. Soweit für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung verfahrensrelevant bracht... mehr lesen...