Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Diagnostika. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich, vergebende Stelle das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, vertreten durch das Kommando Einsatzunterstützung. Die Ant... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 07.07.2016 brachte die XXXX (im weiteren Antragstellerin), vertreten durch XXXX, einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Aufforderung der Abgabe eines Teilnahmeantrages (Ausschreibungsunterlagen) der im
Spruch: des Beschlusses angeführten Auftraggeber wurde auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wie im
Spruch: dieses Beschlusses wörtlich wiedergegeben, beantragt. Am 07.07.20... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 30.06.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung des Ausscheidens des Angebotes der Antragstellerin sowie der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 29.06.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf bezeichnete Auswahlentscheidung aus dem oben bezeichneten Vergabeverfahren, ein. Zur Absicherung dieses Rechtsgestaltungsbegehrens wurde eine einstweilige Verfügung (= eV) zur Untersagung des Rahmenvereinbarungsabschlusses und eventualiter die Erlassung eines Zuschlagsverbots beantragt. 2. Die AG brachte - sachorienti... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. Juni 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Nußdorfer Straße 38/DG, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "BRG St. Pölten Josefstraße 84 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. Juni 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Nußdorfer Straße 38/DG, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "BRG St. Pölten Josefstraße 84 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang In der Folge wird der Verfahrensgang nur so weit wiedergegeben, als er für die vorliegende Entscheidung von Bedeutung ist. 1. Am 6. Mai 2016 beantragte die XXXXvertreten durch Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 04.04.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidens- und eine Zuschlagsentscheidung und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (eV). Die eV wurde für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens erlassen. Im verfahrenseinleitenden Schriftsatz vom 04.04.2016 waren neben dem Nachprüfungsbegehren und dem eV Begehren auch die Begehren enthalten, erstens de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 04.04.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidens- und eine Zuschlagsentscheidung und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (eV). Die eV wurde für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens erlassen. Im verfahrenseinleitenden Schriftsatz vom 04.04.2016 waren neben dem Nachprüfungsbegehren und dem eV Begehren auch die Begehren enthalten, erstens de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 26.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 20.05.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Mit Schreiben der Zweitantragstellerin vom 30.05.2016 begehrte diese die Nichtigerklärung der Auswahlentschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Architekturleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Autobahnen und Schnellstraßen Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFiNAG) (vergebende Stelle: ASFiNAG Service GmbH) (im Folgenden: Antragsgegnerin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Dienstleistungen in insgesamt acht Losen (Transportleistungen für den Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, je ein Los für ein namentlich näher bezeichnetes Forstrevier) durch. Die Frist zur A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Vergabe von Dienstleistungen in insgesamt acht Losen (Transportleistungen für den Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, je ein Los für ein namentlich näher bezeichnetes Forstrevier) durch. Die Frist zur A... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 09.03.2016 nach Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen eine Zuschlagssentscheidung und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (eV). 2. Am 14.04.2016 wurde das vom BVwG ursprünglich mit eV erlassene Zuschlagsverbot aufgehoben und teilte danach der ORF unstrittig die Zuschlagserteilung mit. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 19.05.2016 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Im Schriftsatz vom 19.05.2016 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das gegenständliche Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren nach vorheriger EU-weiter Bekanntmachung durchgeführt werde. Es handle sich um die Vergabe eines Auftrages im Oberschwellenbereich, welcher vom A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte am 23.05.2016 einen gemäß § 320 Abs 2 BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine jeweils für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung - jeweils vom 13.05.2016 - ein. 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte am 23.05.2016 einen gemäß Paragraph 320, Absatz 2, BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine jeweils für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagse... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, einen Nachprüfungs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Dienstleistungen im Bereich der Altlastensanierung. Die Antragsgegnerin ist die Bundesaltlastensanierungsges.m.b.H, deren Aufgabe es u.a. ist, Projekte der Altlastensanierung durchzuführen und die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Dienstleistungen der Bauaufsicht und Baustellenkoordination. Die Antragsgegnerin ist die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Die Antragsgegnerin führt ein Verhandlungsverfahren im Oberschwellenb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 06.05.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Schreiben vom 29.04.2016 mitgeteilten Zuschlagsentscheidung, im Vergabeverfahren "Erneuerung der Strahlenwarnanlage des Atominstituts der TU Wien (Standort: Stadionallee ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 6. Mai 2016 beantragte die AAAA, vertreten durch Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter I. wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Transportleistungen. Die Antragsgegnerin ist die Österreichische Bundesforste AG. Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 02.05.2016 brachte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) vertreten durch Mayer Strehn Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 32, Mezzanin, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibungsunterlagen in eventu einzelner Punkte der Ausschreibungsunterlagen der Auftraggeber 1) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Wiedner Hauptstraße 84-8... mehr lesen...
Die wesentlichen Entscheidungsgründe: lauten: 1. Vorerst zur Revisionszulassung, die einerseits deshalb erfolgt ist, weil bislang keine Rsp des VwGH zur Frage der Eigenschaft des ORF als öffentlicher Auftraggeber iSd § 3 BVergG vorliegt. Das BVwG geht derzeit wie bekannt von der diesbezüglichen Vergabekontrollunterworfenheit gemäß § 291 BVergG aus, wobei diese Vergabekontrollunterworfenheit Sachentscheidungsvoraussetzung auch im Entscheidungsbereich des § 329 BVergG ist. 1. Vorerst zur Re... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Hygienepapier. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich und zahlreiche weitere öffentliche Auftraggeber, gemäß einer den Ausschreibungsbedingungen beigefügten Drittkundenliste, alle vertret... mehr lesen...